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Kommission aktualisiert die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot

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Die Europäische Kommission hat die zum
achtzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften verabschiedet, denen
der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Die enge und intensive
Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden zweier Staaten – Albanien und
Russische Föderation – hat dazu geführt, dass beide Staaten entschlossene
Maßnahmen getroffen haben, um jegliches Risiko in Bezug auf die Sicherheit ihrer
in der EU verkehrenden Luftfahrtunternehmen einzudämmen und zu beherrschen.
Deshalb waren Maßnahmen der Kommission gegenüber in Albanien und in der
Russischen Föderation zugelassenen Luftfahrtunternehmen nicht notwendig. Dank
weiterer Verbesserungen der Sicherheit bei TAAG Angolan Airlines kann dieses
Unternehmen künftig zwei weitere Flugzeuge im Luftverkehr mit der EU einsetzen.
Die Kommission war angesichts zahlreicher und wiederholter Sicherheitsmängel
gezwungen, Betriebsbeschränkungen gegenüber einem Teil der Flotte von Jordan
Aviation und ein totales Flugverbot gegenüber dem in Honduras zugelassen
Unternehmen Rollins Air zu verhängen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte
hierzu: „Die Kommission scheut keine Mühe, um ihre Nachbarn beim Aufbau der
technischen und administrativen Kapazitäten für eine möglichst rasche und
effiziente Überwindung etwaiger Sicherheitsprobleme zu unterstützen. Die
Sicherheit hat jederzeit absoluten Vorrang. Wir können uns hier keine
Kompromisse erlauben. Wo es innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union
Belege dafür gibt, dass Fluggesellschaften keinen sicheren Flugbetrieb
durchführen, müssen wir handeln, um jegliches Sicherheitsrisiko auszuschließen.“

Die Kommission hat heute nach einstimmiger Stellungnahme des
Flugsicherheitsausschusses die zum achtzehnten Mal aktualisierte Liste der
Fluggesellschaften verabschiedet, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung
verhängt wird. Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste vom April 2011.

Der Flugsicherheitsausschuss hat auf seiner Sitzung vom 8. bis 10. November
auch mehrere Fälle europäischer Fluggesellschaften geprüft. Die Kommission
fordert die Behörden verschiedener Mitgliedstaaten auf, ihre Aufsicht über diese
Unternehmen zu verstärken, damit gewährleistet ist, dass alle in Europa
niedergelassenen Fluggesellschaften das höchste Sicherheitsniveau einhalten.

Mit dieser Aktualisierung erhält TAAG Angolan Airlines die Erlaubnis, im Verkehr
mit der EU zwei moderne Flugzeuge vom Typ B-777-300 einzusetzen, da das
Unternehmen eine ordnungsgemäße Betriebsaufsicht gewährleistet und seine
Fähigkeit zu deren sicherem Betrieb unter Beweis gestellt hat.

Die Kommission und der Flugsicherheitsausschuss hatten schwere Bedenken im
Hinblick auf die Sicherheit albanischer Luftfahrtunternehmen und die
Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden. Da die albanischen Behörden sich
offiziell verpflichteten, qualifizierte Mitarbeiter in Vollzeitarbeitsverhältnissen zu
beschäftigen, um die kontinuierliche Überwachung der ihrer Regulierungsaufsicht
unterliegenden Luftfahrtunternehmen sicherzustellen, und entschlossene
Durchsetzungsmaßnahmen getroffen haben (Entzug des
Luftverkehrsbetreiberzeugnisses von Albanian Airlines und Ausschluss eines
Flugzeugs aus der Flotte von Belle Air) hat der Flugsicherheitsausschuss den
Vorschlag der Kommission, von Maßnahmen abzusehen, einstimmig unterstützt.
Die Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, haben sich bereit erklärt, die bestehende
Zusammenarbeit mit Albanien durch Bereitstellung technischer Unterstützung und
Konzentration auf eine bessere Beaufsichtigung weiter auszubauen.



Um gewährleisten zu können, dass vom Flugbetrieb bestimmter Gesellschaften
keine Sicherheitsrisiken ausgehen, hat die Kommission mit einstimmiger
Unterstützung des Flugsicherheitsausschusses beschlossen, gegenüber Jordan
Aviation Betriebsbeschränkungen zu verhängen und drei Flugzeuge vom Typ
Boeing 767 von der zum Anfliegen von EU-Flughäfen zugelassenen Flotte
auszuschließen. Die Kommission ist bereit, die Anstrengungen der Behörden des
Haschemitischen Königreichs Jordanien und der nationalen Fluggesellschaft zur
nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit auch durch einen Inspektionsbesuch zu
unterstützen.



Aufgrund der von Frankreich vorgelegten Informationen über die Sicherheit des in
Honduras zugelassenen Luftfahrtunternehmens Rollins Air sowie der einhelligen
Unterstützung des Flugsicherheitsausschusses hat die Kommission beschlossen,
gegenüber Rollins Air ein umfassendes Flugverbot zu erlassen, das so lange gilt,
bis die diversen von Frankreich gemeldeten schwerwiegenden Sicherheitsprobleme
ausgeräumt sind.
Außerdem umfasst die Liste nun Luftfahrtunternehmen, deren Betriebserlaubnis
von den Luftfahrtbehörden der Republik Kongo (Equatorial Congo), der
Demokratischen Republik Kongo (Stellar Airways) und der Philippinen
(Aero Majestic und Interisland Airlines) erteilt wurde und die keine Nachweise
darüber vorgelegt haben, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards erfüllen.

Die Kommission hat drei in der Russischen Föderation zugelassene
Luftfahrtunternehmen – VIM AVIA, Yakutia und Tatarstan Airlines – überprüft. Die
russischen Luftfahrtbehörden haben der Kommission und dem
Flugsicherheitsausschuss die gegenüber diesen Luftfahrtunternehmen getroffenen
Durchsetzungsmaßnahmen und insbesondere die für alle Flüge des Unternehmens
VIM AVIA in die EU bis 1. April 2012 erlassenen Betriebsbeschränkungen erläutert.
Der Flugbetrieb der Unternehmen Yakutia und Tatarstan in die EU wurde ebenfalls
beschränkt.

Die russischen Luftfahrtbehörden haben der Kommission und dem
Flugsicherheitsausschuss versichert, dass sie die wirksame Durchführung ihrer
Beschlüsse gewährleisten würden. Mit diesen Garantien und auf der Grundlage
einer kontinuierlichen sorgfältigen Beaufsichtigung sämtlicher Flüge russischer
Luftfahrtunternehmen in die EU hat die Kommission beschlossen, von der
Verhängung eines Flugverbots für VIM AVIA abzusehen und diesen Fall auf der
nächsten Sitzung des Flugsicherheitsausschusses erneut zu prüfen.



Die Kommission und der Flugsicherheitsausschuss haben die Anstrengungen aller
betreffenden nationalen Behörden gewürdigt, das derzeitige Zivilluftfahrtsystem zu
reformieren und die Sicherheit zu verbessern, um eine wirksame Einhaltung der
internationalen Sicherheitsnormen zu gewährleisten. Die Kommission ist jederzeit
bereit, diese Reformen in Zusammenarbeit mit der ICAO, den EU-Mitgliedstaaten
und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit aktiv zu unterstützen.

Zu diesem Zweck hat die Kommission die Europäische Agentur für Flugsicherheit
beauftragt, in mehreren Staaten technische Hilfsmissionen durchzuführen, um die
zuständigen Behörden dort bei der Verbesserung der Sicherheit zu unterstützen.
Die aktualisierte EU-Liste sieht ein vollständiges Betriebsverbot für sämtliche
Luftfahrtunternehmen (insgesamt 273) aus 21 Staaten vor: Afghanistan, Angola,
Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun
(ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Fluggesellschaften), Kasachstan
(ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Mauretanien, Mosambik, Philippinen,
Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und
Swasiland.

In der Liste sind weiterhin vier Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing
Airlines aus Surinam, Meridian Airways aus Ghana, Rollins Air aus Honduras und
Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.



Zudem sind in der Liste elf Gesellschaften aufgeführt, denen der Flugbetrieb in die
EU mit erheblichen Einschränkungen und unter strengen Auflagen gestattet ist: Air
Astana aus Kasachstan (wie oben erwähnt), Air Koryo aus der Demokratischen
Volksrepublik Korea, Airlift International aus Ghana, Air Service Comores, Afrijet,
Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun, Iran Air, TAAG Angolan Airlines, das in
Madagaskar zugelassene Unternehmen Air Madagascar und das im
Haschemitischen Königreich Jordanien zugelassene Unternehmen Jordan Aviation.