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Klimaschutzprogramm 2030 und die steuerlichen Auswirkungen auf das Reisekostenrecht

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Am 09. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“ beschlossen, das voraussichtlich am 08. November 2019 auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung stehen wird, berichtet der Reisekosten-Blog. Mit diesem Programm sollen auch steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden, die das Reisekostenrecht betreffen. Konkret geht es um Änderungen bei Bahnfahrkarten im Fernverkehr, um die Entfernungspauschale und um die Förderung von Elektrofahrzeugen.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Gerade auf dem Land sind Pendler für ihren Weg zur Arbeit aufgrund eines häufig unzureichend ausgebauten Angebots an öffentlichem Nahverkehr auf das Auto angewiesen. Dabei können sie sich zeitnah weder ohne Weiteres auf höhere Kraftstoffpreise umstellen noch amortisiert sich die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs mit geringerem CO2-Ausstoß kurzfristig. Hier soll es mit dem Klimaschutzprogramm 2030 nun Entlastungen geben:
Befristete Anhebung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale soll ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro erhöht werden (bisher: 0,30 Euro). Diese Maßnahme, die Fernpendler entlasten soll, soll für berufliche Fahrten im Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 befristet greifen. Entsprechend wird diese befristete Anhebung auch auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen.
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