Start News Keine Ummeldepflicht für Kfz bei Wohnortwechsel

Keine Ummeldepflicht für Kfz bei Wohnortwechsel

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Es gibt eine gute Nachricht für Autofahrer: Ab September diesen Jahres muss man sich bei einem Umzug kein neues Auto-Kennzeichen besorgen, wenn man innerhalb des Bundeslandes umzieht. Grund hierfür ist eine neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die nun wirksam wird: Die zuständigen Landesbehörden können auf „die Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeuges innerhalb des jeweiligen Landes“ verzichten.

Sofern das jeweilige Bundesland die Regelung zulässt, kann ein Autofahrer beim Umzug von Köln nach Duisburg sein Autokennzeichen mitnehmen und weiterhin mit einem „K“ durch die Lande fahren. Ebenso könnte ein Münchner Fahrer mit seinem „M“ am Auto in Bamberg wohnen.

Leider ist diese Möglichkeit bisher nicht einheitlich geregelt. Denn die Bundesländer können diese Handhabe nutzen, müssen aber nicht. Auch wenn sich einige Bundesländer dazu durchringen können, den Autofahrern einen Umzug zu erleichtern, wird die Mitnahme des Kennzeichens vorerst nicht gängige Praxis werden. Das Interesse der Länder hält sich einem Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge noch in Grenzen.

Die Regelung wird allerdings Auswirkungen auf die Kfz-Versicherer haben. Denn unter anderem richtet sich die Höhe der Versicherungsprämieprämie nach dem Ort der Zulassung des Fahrzeugs, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufzeigt. Durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungverordnung würde diese Regelung bedeutungslos. Mit der AXA Versicherung berechnet bereits eine Versicherung ihre Prämien nicht nach dem Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnorts des Fahrzeughalters.