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Kein Handicap bei Geschäftsessen!

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Zunehmend mehr Menschen leiden unter Lebensmittel-Unverträglichkeiten. Deshalb wird es immer wichtiger, dass sich Gastgebende und Gäste darauf einstellen, um Betroffenen die Teilnahme an Geschäftsessen zu ermöglichen. Viel von ihnen fühlen sich in ihrem gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Einerseits, weil sie sich nicht trauen, ihr Problem mitzuteilen. Andererseits, weil sie die Befürchtung hegen, dass sie auf Unverständnis stoßen oder ihre spezielle Situation in Gesprächen breitgetreten wird. Dass Letzteres auf keinen Fall passiert, liegt besonders in Ihrer Verantwortung als Tischnachbar. Vermeiden Sie Nachfragen, wenn Ihr Geschäftspartner ein Gericht zurückweist oder kaum etwas davon isst. Zeigen Sie Interesse und Verständnis, falls die betreffende Person von sich aus darauf zu sprechen kommt. Ansonsten sollten sie sich jeglichen Kommentars enthalten.

Tipp für Gastgebende:

Möchte ein Gast eine bestimmte Speise nicht essen, akzeptieren sie das ohne nach Gründen zu forschen oder fragen Sie bei einer Essenseinladung Ihren Gast direkt, ob es Gerichte gibt, die er ungern oder gar nicht isst oder essen kann. So eröffnen Sie die Möglichkeit, ohne Umschweife spezielle Wünsche äußern zu können. Das kommt auch denjenigen zugute, die sich vegetarisch ernähren oder aus religiösen Gründen bestimmte Speisen ablehnen müssen.



Bei einer kurzfristigen Einladung zu einem vorbestellten Menü erleichtert es die Organisation, wenn Sie bei Ihrem Eintreffen Bescheid sagen, dass es Ihnen unmöglich ist, bestimmte Speisen zu essen. Bei einem à la carte Essen in der Gastronomie bitten Sie eine Servicekraft darum Auskünfte einzuholen, damit Sie das Richtige bestellen können. Aus Höflichkeit den Servicekräften gegenüber, wählen Sie gleich Alternativgerichte aus und geben an, um welche Zutaten es Ihnen geht.

Quelle: ADTV