Start News Jedes zweite Unternehmen missachtet arbeitsrechtliche Sorgfaltspflicht

Jedes zweite Unternehmen missachtet arbeitsrechtliche Sorgfaltspflicht

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Bei Geschäftsreisen unterstützen nur 51 Prozent der Unternehmen ihre Mitarbeiter aktiv in Bezug auf Reiserisiken und durch eine entsprechende Betreuung bei Problemen während der Reise. Zu diesem Ergebnis kommt die Umfrage „Chefsache Business Travel“ von Travel Management Companies im Deutschen ReiseVerband (DRV).



Damit setzen Unternehmen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst unnötigen Risiken aus. Denn Arbeitgeber sind zur Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten verpflichtet. Das heißt, sie müssen in ausreichendem Maße dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter vor möglichen Gefahren, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit auftreten können, geschützt ist. Diese Pflicht besteht auch auf Geschäftsreisen.


„Die Missachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben kann im Ernstfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In jedem Fall ist die Nichteinhaltung schlecht für das Verhältnis zum Mitarbeiter, wenn sich dieser von seinem Arbeitgeber allein gelassen fühlt“, sagt Stefan Vorndran, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Business Travel. Geschäftsreisebüros unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben zur Fürsorgepflicht auf Dienstreisen. Die Spezialisten versorgen Mitarbeiter und Unternehmen während der Reise mit allen notwendigen Informationen. Dazu bauen sie eine umfassende Datenbasis auf, die neben sämtlichen Reisedaten auch die Analyse potenzieller oder bereits eingetretener Gefahren umfasst. Diese Informationen werden allen Beteiligten in Echtzeit übermittelt, so dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. Darüber hinaus wird dem Reisenden ein ständig verfügbarer Ansprechpartner zur Seite gestellt. In extremen Situationen, zum Beispiel bei Geschäftsreisen in Krisengebiete, kann mit Zustimmung aller Beteiligten auch eine Ortung des Mitarbeiters veranlasst werden.

Mit diesen Maßnahmen tragen Unternehmen nicht nur ihren arbeitsrechtlichen Pflichten Rechnung, sondern geben ihren Angestellten das gute Gefühl, im Ernstfall auf ihren Arbeitgeber bauen zu können. Mit dieser Sicherheit im Hinterkopf kann sich der Mitarbeiter ganz auf das eigentliche Ziel seiner Geschäftsreise konzentrieren: Geschäftsabschlüsse unter Dach und Fach zu bringen.

Zur Studie „Chefsache Business Travel 2012“


Für die Studie „Chefsache Business Travel 2012“ im Auftrag des Deutschen ReiseVerbands (DRV) wurden 222 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung aus Unternehmen ab 300 Mitarbeitern zum Thema „Geschäftsreisen“ befragt. Die Interviews wurden mit der Methode des Computer Assisted Telephone Interview (CATI) durchgeführt.