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hr works zur Schwabenkilometerpauschale bei Geschäftsreisen

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Sie nutzen Ihren privaten PKW für Geschäftsreisen und nehmen einen oder mehrere Arbeitskollegen mit? Dann nutzen Sie die sogenannte Mitfahrerpauschale, rät hr works und erklärt auch warum.

Nach dem Einkommensteuergesetz können Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder sich im Auto eines anderen mitnehmen lässt. Pro Kilometer Entfernung zur Arbeit können 0,30 Euro für jeden Tag abgesetzt werden, an dem tatsächlich zur Arbeit gefahren wird. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften, bei denen mehrere Arbeitnehmer gemeinsam zur Arbeit fahren.
Was geht und was nicht erklärt hr works hier.
Quelle: hr works / Bild: Pixabay

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