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Homeoffice statt Auslandsentsendung

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International tätige Unternehmen sind aufgrund der Corona-Krise mit noch nie dagewesenen Problemen konfrontiert, die nicht nur schnelles, sondern auch rechtskonformes Handeln erfordern. Dabei können sie jedoch nicht auf Erfahrungen zurückgreifen, sondern müssen mehr denn je improvisieren – beispielsweise, indem sie Expats ins Homeoffice schicken. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigen drei reale Beispielfälle, mit denen die Unternehmensberatung BDAE Consult kürzlich zu tun hatte.
Ein deutsches Textilunternehmen wollte eine Mitarbeiterin als Geschäftsführerin der neu gegründeten Tochtergesellschaft in Australien einsetzen. Diese war bislang als Projektleiterin in Deutschland angestellt und sollte zum 1. März 2020 mit dem Auf- und Ausbau des Australiengeschäfts beginnen. Dafür wurde ein australischer Arbeitsvertrag geschlossen und der deutsche ruhend gestellt. Wegen der pandemiebedingten Reisebeschränkungen und weil sie, ebenfalls aufgrund der Krise, kein Visum erhielt, war es der Mitarbeiterin nicht möglich, nach Australien zu fliegen und ihren Job anzutreten. Die australische Gesellschaft konnte auf die Expertise ihrer neuen Geschäftsführerin jedoch nicht warten und drängte auf eine schnelle Lösung des Problems. Ihr Vorschlag: Sie könne einen Großteil ihrer Aufgaben auch im deutschen Homeoffice heraus steuern. Klang bestechend einfach, war es aber mitnichten.
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