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Haufe Akademie: Tagung vermittelt Neuerungen über das neue Reisekostenrecht

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Mit den neuen Lohnsteuerrichtlinien hat der
Bundesfinanzhof (BFH) für grundlegende Änderungen im Reisekostenrecht
gesorgt. Jedes Unternehmen, das seinen Arbeitnehmern Reisekosten
erstattet, ist von den Änderungen betroffen und daher gut beraten,
sich über die Neuregelungen zu informieren. Eine eintägige Tagung der
Haufe Akademie zeigt, wie das neue Recht in den Unternehmen
umzusetzen ist. Für die Tagung konnte die Haufe Akademie Experten aus
der Finanzverwaltung gewinnen, die mehrheitlich an der Abfassung der
neuen Lohnsteuerrichtlinien beteiligt waren. Gemeinsam mit Fachleuten
aus Steuerberatung und Reisekosten-Praxis vermitteln sie
Informationen aus erster Hand und zeigen, wie die Regelungen in der
Unternehmenspraxis möglichst vorteilhaft umgesetzt werden können.

Die Themen der Tagung im Einzelnen: Wie ist die neue berufliche
Auswärtstätigkeit und die neue regelmäßige Arbeitsstätte definiert?
Was ist bezüglich der Fahrtkosten bei den Auswärtstätigkeiten und
Verpflegungsmehraufwendungen zu beachten? Was bleibt von der
Dreimonatsfrist und welche Neuerungen gelten bei den
Übernachtungskosten? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen:
müssen die Reisekostenordnungen jetzt überarbeitet werden? Was ist
bezüglich der Pendlerpauschale und bei auswärtiger Aus- und
Fortbildung zu beachten?

Termine und Orte:

05.11.2007 in Berlin und Köln
12.11.2007 in Stuttgart
13.11.2007 in Frankfurt a.M.
19.11.2007 in München und Bonn
03.12.2007 in Hannover
19.12.2007 in Leipzig
20.12.2007 in Düsseldorf
17.01.2008 in Hamburg
22.01.2008 in Frankfurt a.M.
25.01.2008 in Stuttgart
31.01.2008 in Münster
04.02.2008 in Mannheim
05.02.2008 in Ulm
06.02.2008 in München
07.02.2008 in Berlin.

Die Tagungsgebühr beträgt jeweils 420 Euro zzgl. MwSt.

Nähere Informationen zur Tagung „Das neue Reisekostenrecht ab
1.1.2008. Alle Neuerungen durch die Lohnsteuerrichtlinie 2008“ unter:
www.haufe-akademie.de/sondertagung-reisekostenrecht