In Autobahnbaustellen ist häufig die linke Fahrbahn verengt. Autofahrer werden darauf mit einem Schild aufmerksam gemacht, bei dem die Angabe „2m“ zwischen zwei nach innen zeigenden Pfeilen steht (Verkehrszeichen 264). Auf derart ausgewiesenen Fahrbahnen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die nicht breiter als zwei Meter sind – und zwar mit allem drum und dran, berichtet das Autoportal KFZ-Auskunft.de.
Ein Kompaktklassefahrer denkt sich nun, dass dies bestimmt nur für Oberklassefahrer oder SUV-Besitzer von Bedeutung ist. Doch weit gefehlt. Zwar ist ein VW Golf VI laut Eintrag in den Zulassungspapieren 1,79 Meter breit, doch mit Außenspiegeln beträgt die Breite 2,05 Meter. Beim Ford Focus stehen 1,82 Meter auf dem Papier, in Realität sind es jedoch 2,01 Meter. Laut Auto Club Europa dürften die Fahrer solcher Modelle nicht die linke Spur benutzen, tun sie es doch, wird ein Ordnungsgeld von 20,00 Euro fällig.
Quelle: www.kfz-auskunft.de
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