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Geschäftsreisen nach Thailand

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Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft… und den Umsatz. Das ist nicht selten die Denke von Geschäftsreisenden. Also ist es auch nicht außergewöhnlich, wenn man Geschäftspartnern die Wertschätzung in Form von kleinen Mitbringseln spüren lässt.
Wenn es sich bei dem kleinen Mitbringsel allerdings um eine edle Uhr oder ein hochwertiges Schreibgerät handelt, kann es bei der Einreise nach Thailand zu einer bösen Überraschung kommen. Der Wert solcher Geschenke darf in seiner Gesamtheit 10000 Baht (rund 220 Euro) nicht überschreiten. Da aber am Bangkoker Flughafen Suvarnabhumi, über den die Einreise in der Regel erfolgt, in den seltensten Fällen kontrolliert wurde, hat die zollfreie Obergrenze von 10000 Baht kaum jemanden interessiert. Das hat sich nun geändert. Am Flughafen Suvarnabhumi wird neuerdings kontrolliert, worauf auch optisch mit großen Warnschildern hingewiesen wird.
Dabei legt der Zoll besonderes Augenmerk auf alles, was neu ist. Das kann neben der edlen Uhr oder dem hochwertigen Schreibgerät auch die teure Ledertasche sein. Selbst neue Kleidung oder neues Schuhwerk weckt das Interesse der Zöllner. Übersteigt der Wert dieser Gegenstände 10000 Baht, ist eine Zollgebühr zu entrichten. Wird die Deklaration bei der Einreise „vergessen“, können die Waren beschlagnahmt werden. Außerdem verlangt der thailändische Zoll in diesen Fällen eine Strafzahlung des vierfachen Schätzwertes der beschlagnahmten Gegenstände. Der Bauerntrick, die Uhr am Handgelenk zu tragen oder den Montblanc Füller in der Jackentasche mitzuführen, könnte sich als Eigentor erweisen. Die Behörden in Thailand weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Regelung auch dann gilt, wenn die Uhr getragen oder der Füller anscheinend benutzt wird.
Geschäftsreisende, die auf Nummer sicher gehen wollen, kaufen Gastgeschenke in Thailand ein, oder beschränken sich auf kleine Aufmerksamkeiten.