Streiks im Personenfernverkehr sind bis zum 30. September untersagt. Das entschied heute das Arbeitsgericht Nürnberg per einstweiliger Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
Bereits vorher stand fest, dass es keine streikbedingten Beeinträchtigungen im Auto- und Nachtzugverkehr und im Regionalverkehr in Nordrhein-Westfalen geben wird. Im übrigen Regionalverkehr in Deutschland sind nach Aussagen der GDL derzeit keine Streiks geplant.
Die Gewerkschaft GDL hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt.
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