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Freigepäck im Flugzeug – was ist erlaubt?

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Vor jeder Geschäftsreise stellen sich Flugreisende die gleiche Frage: Wie viel darf ich in den Koffer packen? Dies ist unter anderem von der Fluggesellschaft und dem Reiseziel abhängig. Denn zum Leidwesen der Reisenden sind die Freigepäckgrenzen nicht einheitlich geregelt, auch beim Handgepäck gibt es Unterschiede. Das Reiseportal smavel.com hat die Regelungen zum Gepäck unter die Lupe genommen.



Bei den großen Linienfluggesellschaften wie Lufthansa, Austrian Airlines oder Emirates, aber auch bei Ferienfliegern wie Air Berlin und Condor sind die Regelungen vergleichsweise übersichtlich – zumindest auf den ersten Blick. Reisende in der Economy-Class dürfen maximal 20 kg Freigepäck aufgeben. Bei Buchung der Business- oder First-Class ist die Grenze meist höher und liegt bei 30 kg oder mehr. Ein einzelnes Gepäckstück darf jedoch bei fast allen Fluggesellschaften nicht schwerer als 32 kg sein.

Billigflieger: Gepäck kostet extra

Der Flug mit einem Billig-Flieger kann schnell teurer werden als gedacht. Aufzugebendes Gepäck wird dort meist nicht kostenlos transportiert und muss in der Regel vorher angemeldet werden und. So verlangt Germanwings seit einiger Zeit pro Gepäckstück eine Gebühr von momentan fünf Euro. Noch teurer wird es bei Ryanair: Dort kostet das erste Gepäckstück momentan 10 Euro, ein zweites oder drittes je 20 Euro. Maximal dürfen derzeit 15 kg mitgenommen werden.

Messebesucher sollten den Service der Messen nutzen und Kataloge mit der Post ins Büro kommen lassen. Denn schon ein paar Broschüren können jede Freigepäckgrenze schnell sprengen.



Handgepäck: Einigkeit nur bei den Maßen

Beim Handgepäck ist die Situation ähnlich unübersichtlich, dort legt fast jede Fluggesellschaft eine andere Gewichtsgrenze fest. Einig sind sich die Fluglinien lediglich bei den Außenmaßen des Handgepäcks, dort sind 55x40x20 cm die Obergrenze. Bei Flügen, die innerhalb der Europäischen Union starten, gelten zudem seit November 2006 verschärfte Regelungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese dürfen nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml abgepackt sein. Die einzelnen Behälter müssen wiederum in einem durchsichtigen, widerverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Zu Flüssigkeiten zählen auch Kosmetikartikel wie Hauptcremes, Zahnpasta oder Sonnenlotion. Ausnahmen gibt es nur für Babynahrung und während des Fluges benötigte Medikamente.

Fazit: Vorab bei der Fluggesellschaft informieren

Pauschale Empfehlungen für die Zusammenstellung des Reisegpäcks kann man auf Grund der zahlreichen unterschiedlichen Regelungen nicht geben, vor allem da sich Gepäckbestimmungen immer wieder ändern. Daher rät www.smavel.com allen Flugreisenden, sich rechtzeitig vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft über die aktuellen Gepäckregelungen zu informieren, was meist über die jeweilige Internetseite der Airline möglich ist.

www.smavel.com