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Förderung der Elektromobilität bei der Dienstwagenbesteuerung

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In der Bundesratsitzung am 23. November 2018 hat das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (auch unter „JStG 2018“ bekannt) die letzte Hürde im Gesetzgebungsprozess genommen. Der Bundesrat stimmte zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, berichtet der Reisekosten-Blog.
Darunter fallen auch Neuerungen in Sachen Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge sowie Jobtickets.
Förderung der Elektromobilität bei der Dienstwagenbesteuerung
Die Neuregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG n.F. soll Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridelektrofahrzeuge entlasten: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit 1 % des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft oder geleast werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 %.
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