Start News Flugverspätung und Flugausfall – was für Rechte hat man als Fluggast

Flugverspätung und Flugausfall – was für Rechte hat man als Fluggast

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Wer häufig fliegt kennt die Unannehmlichkeiten die entstehen, wenn das Flugzeug verspätet startet oder der Flug annulliert wird. Gerade als Geschäftsreisender kann einem dabei nicht nur die Planung durcheinander kommen, sondern auch große finanzielle Verluste entstehen. Inwieweit aber kann man Fluggesellschaften für Flugverspätungen und Flugausfälle haftbar machen? Unabhängig von der gewählten Fluggesellschaft hat der Fluggast seit einigen Jahren weitreichende Entschädigungsrechte. Wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt, ist abhängig vom Grund der Verschiebung, der Streckenlänge und letztendlich auch der Zeitdauer der Verspätung ihres Fluges.


Geld gibt es bei einer „großen Verspätung“

Die Höhe einer Entschädigung liegt meist zwischen 200 und 600 Euro. Bei einer Flugentfernung von bis zu 1.500 Kilometer berechtigt eine Verspätung von mehr als 2 Stunden eine Entschädigungszahlung. Bei 1.500 – 3.500 Kilometer gilt erst eine Ankunftsverspätung ab 3 Stunden als anspruchsberechtigt. Bei Langstreckenflügen über mehr als 3.500 Kilometer müssen sie bereits über 4 Stunden warten um Anrecht auf eine Entschädigung zu bekommen. Wenn sie über 5 Stunden warten müssen, haben Sie sogar Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises.

Voraussetzung: Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft

Wenn die Verspätung nicht auf die Fluggesellschaft zurückzuführen ist, beispielsweise auf Grund eines Streiks des Bodenpersonals oder der Sperrung des Luftraumes durch die Flugsicherung zurückzuführen ist, so ist die Fluggesellschaft nicht zahlungspflichtig. Technische Probleme zählen allerdings nicht dazu. In diesem und allen anderen Fällen können Sie Geld einfordern. Denn laut EU-Regeln gilt: Immer wenn die Verspätung oder der Ausfall der Fluggesellschaft zuzurechnen ist, ist eine Entschädigung vorgesehen.

Wie Entschädigung einfordern?

Wie aber kann man herauszufinden ob ein Anrecht auf Entschädigung besteht? Wenn Sie sich unsicher sind, ob beispielsweise ihre Flugverspätung am Flughafen in Berlin sie zu einer Kompensation berechtigt, so können Sie nach dem betroffenen Flug suchen und herausfinden ob sie dieser für eine Gelderstattung qualifiziert. Danach sollten Sie sich an ihre Fluggesellschaft wenden und Beschwerde einreichen. Gibt es von dort keine Reaktion, dann können Sie sich derzeit an das Luftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde wenden, eine spezielle Schlichtungsstelle für Verspätungen im Flugverkehr soll demnächst eingerichtet werden.

Hilfe bei rechtlichen Schritten

Falls ihre Fluggesellschaft Ihre Forderung ignoriert, so sollten Sie sich überlegen zu klagen. Ihre Ansprüche tatsächlich geltend zu machen und Verspätungen nicht zu schlucken ist wichtig, denn Erstattungsleistungen dienen auch als Motivation für die Fluggesellschaft zu sehen, dass selbstverschuldete Flugverspätungen seltener vorkommen. Zur Seite stehen kann dabei ein Unternehmen wie Flightright, die sie juristisch vertritt und nur bei erfolgreichen Klagen Provision verlangt und andernfalls gratis ist. Es gibt also keinen guten Grund, nicht auf ihr Recht zu pochen.