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Fluggastrechte konsequenter durchsetzen

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Zur heute vorgestellten Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband, die eine mangelhafte Rechtsdurchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung beklagt, erklärt Markus Tressel (Bündnis 90/Die Grünen), Sprecher für Tourismuspolitik:

Für eine optimale Umsetzung der Fluggastrechte müssten Airlines bei Annullierungen oder großen Verspätungen unverzüglich die Verbraucherinnen und Verbraucher entschädigen. Liegt ein außerordentlicher Umstand vor, muss die Airline dies nachweisen. Eine andere Möglichkeit wären neutrale Anlaufstellen an Flughäfen, die zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft vermitteln.

Die Bundesregierung geht offensichtlich davon aus, dass jeder Fluggast seine Rechte und die Rolle des Luftfahrt-Bundesamtes kennt; Verspätungen und Annullierungen nur äußerst selten auftreten und die Airlines immer im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln. Wir wissen spätestens seit heute, dass das nicht so ist.

Die nationale Durchsetzungsstelle, das Luftfahrt-Bundesamt, spielt bislang eine äußerst unglückliche Rolle. Die durchschnittliche Bußgeldhöhe ist lächerlich gering und keineswegs verhältnismäßig und abschreckend – wie es die Verordnung vorschreibt. Ein einziges Bußgeld im Jahr 2009, elf Bußgelder im bisherigen Jahr 2010 bei mehr als 3000 Beschwerden: Das zeugt nicht von Durchschlagskraft. Die Flugpassagiere haben eine Überwachung und konsequente Sanktionierung verdient.