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Flugbetrieb in Düsseldorf wegen Streiks des Sicherheitspersonals stark beeinträchtigt

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Auf Grund des erneuten Streiks der Gewerkschaft ver.di im Bereich der Sicherheitskontrollstellen werden alle Passagiere, die heute einen Flug ab Düsseldorf geplant haben, gebeten, sich vor ihrer Anreise zum Airport unbedingt bei den Airlines, Reiseveranstaltern oder auf der Homepage von Düsseldorf International (www.duesseldorf-international.de) über ihren Flugstatus zu informieren. Passagiere werden darüber hinaus gebeten, weitestgehend auf Handgepäck zu verzichten, um die Sicherheitskontrollen zu beschleunigen.



Die Gewerkschaft ver.di hat das Sicherheitspersonal zum siebten Mal seit Dezember zu Arbeitskampfmaßnahmen am Flughafen Düsseldorf aufgerufen: Am heutigen Freitag, 15. März, soll nach aktuellem Kenntnisstand wieder von 4:00 bis 24:00 Uhr an den Fluggastkontrollstellen gestreikt werden. Um 6:00 Uhr nimmt der Airport regulär seinen Flugbetrieb auf. Es ist erneut mit starken Beeinträchtigungen des Flug- und Abfertigungsbetriebs zu rechnen.


Für Freitag rechnete NRWs größter Flughafen mit insgesamt 58.600 Fluggästen, davon etwa die Hälfte abfliegende Passagiere. Schon im Vorfeld des Streiks hatten die Airlines bereits 228 (183 Abflüge, 45 Ankünfte) von ursprünglich 609 geplanten Flugbewegungen gestrichen. Damit sind bisher in Düsseldorf bereits 1.044 Verbindungen an den sieben Streiktagen ausgefallen. Insgesamt waren über 100.000 Passagiere alleine von den Annullierungen betroffen. Hinzu kommen mehrere 100.000 Passagiere, die auf Grund der durch den Streik verursachten Wartezeiten erheblich beeinträchtigt wurden.



Auch am Freitag hat sich der Flughafen wieder gemeinsam mit den Airlines bestmöglich auf die Situation vorbereitet. Nichtsdestotrotz müssen sich die Passagiere auf längere Wartezeiten und Flugausfälle einrichten. Wartende Fluggäste werden am Airport regelmäßig über die aktuelle Sachlage informiert und mit Trinkwasser und kleinen Snacks versorgt. Die Besucherterrassen bleiben auf Grund des Streiks geschlossen.

Die Fluggastkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Flughafenbetreiber. Die so genannten Luftsicherheitsassistenten, die an den Sicherheits-kontrollen eingesetzt werden, sind Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstleisters. Im Auftrag der Bundespolizei übernehmen sie die Kontrollen der Fluggäste.