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Flüssigkeitsverbot für Transferpassagiere wird gelockert

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Nach einem Beschluss der EU-Kommission wird es ab 29. April 2011 in mehreren EU-Staaten – auch in Deutschland – eine Erleichterung bei der Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord eines Flugzeugs („Flüssigkeitsverbot“) geben. Die neue Regelung betrifft zunächst nur die Gruppe der Transferfluggäste, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU einreisen und auf einen Weiterflug umsteigen.

Diese Transferfluggäste dürfen Flüssigkeiten, Aerosole (Sprays) und Gele mitnehmen, die aus Geschäften im nichtöffentlichen Bereich an Flughäfen stammen, oder an Bord eines Flugzeugs erworben wurden. Damit die Flüssigkeiten weiter mitgeführt werden dürfen, müssen diese bei der Kontrolle der Umsteige-Passagiere im Terminal in einem standardisierten, versiegelten Plastikbeutel verpackt sein. Der Beutel muss zudem einen Kaufbeleg enthalten, der nicht älter als 36 Stunden sein darf. An der Fluggastkontrolle muss der Beutel getrennt vom übrigen Handgepäck vorgelegt werden. Der Inhalt wird im Rahmen von Stichproben kontrolliert. Transferpassagiere, die beim Umsteigen den Sicherheitsbereich verlassen, müssen beim erneuten Betreten dieses Bereichs den Plastikbeutel wieder getrennt vom übrigen Handgepäck an der Fluggastkontrollstelle vorlegen.

Quelle: www.munich-airport.de