Start News Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung

Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung

136

Im Flensburger Verkehrszentralregister werden alle rechtskräftigen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro nach dem Punktekatalog bewertet und eingetragen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft über sein Punktekonto zu erhalten. Besonders für Vielfahrer und Führerscheininhaber, denen öfters Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, empfiehlt es sich dringend, sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den aktuellen Punktestand auf dem Laufenden zu halten. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Denn so haben sie die Chance, die gesetzlichen Rabattmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.



Ab 18 Punkten ist der Führerschein weg. Liegt der Punktestand bei acht bis dreizehn, erhält der Betroffene aus Flensburg eine gebührenpflichtige Warnung mit dem Hinweis, freiwillig ein Aufbauseminar bei einer hierzu berechtigten Fahrschule besuchen zu können, was einen Punkteabbau von zwei Punkten bewirkt. Wer ein solches Seminar schon beim Stand von weniger als acht Punkten besucht, kann damit sogar vier Punkte abbauen. Nach absolviertem Aufbauseminar und nach Erreichen von mindestens 14 Punkten besteht außerdem die Möglichkeit, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch werden die vorhandenen Einträge mit zwei Punkten weniger bewertet.
Der Düsseldorfer Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth rät zu vorausschauendem Punkteabbau: „Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 gilt, dass bei der Ermittlung eines eventuellen Punkteabzuges nach freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung alle Verkehrsverstöße zu berücksichtigen sind, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen wurden, auch wenn diese erst später zu einer rechtskräftigen Eintragung führen. Hier spricht man vom sogenannten Tattagprinzip. Bei einem vorausschauenden Punktmanagement sollte auch daran gedacht werden, dass ein Punkteabzug durch den Besuch eines Seminars oder einer verkehrspsychologischen Beratung nur jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren möglich ist.“



Auch ohne Punkte abbauende Maßnahmen verbleiben die angesammelten Punkte nicht lebenslänglich in der Flensburger Kartei. Nach zwei Jahren werden Ordnungswidrigkeiten gelöscht (außer Alkohol- und Drogenfahrten), Straftaten nach fünf Jahren. Bei Straftaten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis verlängert sich die sogenannte Tilgungsfrist auf immerhin zehn Jahre. Rechtsanwalt Demuth erläutert: „Die Löschung erfolgt nur, wenn innerhalb der Fristen keine weiteren Punkte hinzukommen. Ausgenommen davon sind lediglich die Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Tilgungshemmung auf maximal fünf Jahre beschränkt ist.“

Möchte ein Verkehrsteilnehmer seinen aktuellen Punktestand erfahren, kann er sich schriftlich mit einer selbst unterschriebenen Anfrage unter Angabe seiner persönlichen Daten, dazu gehören das Geburtsdatum, alle Vornamen und gegebenenfalls der Geburtsnachname, sowie einer Kopie des Reisepasses oder der vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg wenden. Die Auskunft erfolgt unentgeltlich. Diese Informationen einschließlich eines Anfragemusters können auch über das Internet auf der Seite des Amtes – www.kba.de – unter dem Menüpunkt „Punktesystem – Ihr Punktestand“ abgefragt werden.

Quelle: www.straffrei-mobil.de