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Fahrtenbuchmethode und die Leasingsonderzahlung

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Am 18.11.2015 hat der BFH (VI R 27/14) sein Urteil dazu veröffentlicht, dass im Rahmen der Fahrtenbuchmethode die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen seien, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Fahrzeugs in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss, berichtet der Reisekosten-Blog.
Damit wurde die Revision gegen das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2013 (9 K 9224/10) als unbegründet zurückgewiesen.
Hintergrund
Im Streitfall ging es darum, wie der geldwerte Vorteil aus einer Pkw-Überlassung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln ist, wenn der Arbeitgeber eine Leasingsonderzahlung erbracht hat.
Im vorausgegangenen Urteil vom 11.12.2013 (9 K 9224/10) verneinte das FG Berlin-Brandenburg die Frage, ob eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung für ein Firmenfahrzeug aufgrund des Zu- und Abflussprinzips im Jahr der Zahlung in voller Höhe erfasst werden kann.
Nun entschied der BFH, dass die Revision unbegründet und daher zurückzuweisen ist. Mit seiner Entscheidung hat er grundsätzlich Stellung zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen im Rahmen der Pkw-Überlassung an einen Arbeitnehmer bezogen, der die Fahrtenbuchmethode anwendet.
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