Start News Fahrgäste sollen ab Mai 2009 bei Verspätungen deutlich besser entschädigt werden

Fahrgäste sollen ab Mai 2009 bei Verspätungen deutlich besser entschädigt werden

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Der Kundenservice für Bahnfahrer soll nach dem
Willen der Bundesregierung künftig deutlich ausgeweitet werden. Wie
ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vorsieht,
sollen Reisende bei Verspätungen bis zu 50 Prozent des Ticketpreises
erstattet bekommen. Zudem sollen die Bahnen ihren Informationsdienst
sowie die Rechte von Behinderten und älteren Kunden verbessern.
Verbraucherschützer reagierten positiv. Auch die Deutsche Bahn
begrüßte die Pläne.

Durch das Gesetz wird eine entsprechende EU-Regelung umgesetzt,
die im Dezember 2009 in Kraft tritt. Nach den Worten von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollen „deutsche
Verbraucher früher davon profitieren“. Die in einzelnen Punkten über
die europäischen Vorgaben hinausgehende Regelung solle bereits ab Mai
2009 gelten. Zugleich räumte sie ein, dass die Bahn mögliche
Zusatzkosten „auf den Bahnpreis umlegt“. Von den jährlich mehr als
zwei Milliarden Reisenden würden etwa 0,5 Prozent von der Neuregelung
profitieren.

Zukünftig sollen Bahnkunden dem Entwurf zufolge ab einer
60-minütigen Verspätung im nationalen oder grenzüberschreitenden
Schienenverkehr 25 Prozent, ab 120 Minuten die Hälfte des Fahrpreises
erstattet bekommen. Falls eine Übernachtung erforderlich wird, sollen
ab einer 60-minütigen Verspätung die Kosten für ein Hotel übernommen
werden. Maßgeblich für die Ansprüche ist die Ankunftszeit. Die
Regelung umfasse auch Verspätungen innerhalb sogenannter Reiseketten,
betonte Zypries. Verpasse ein Reisender durch Verspätungen
Anschlusszüge, sei die Gesamtverzögerung entscheidend für den
Entschädigungsanspruch.

Im Nahverkehr bestehe für Kunden darüber hinaus das Recht, bei
Verspätungen ab 20 Minuten auf alternative Züge auszuweichen und
Zusatzkosten erstattet zu bekommen. Bei drohender Verspätung von
mindestens 60 Minuten zur Nachtzeit oder bei Ausfall des
fahrplanmäßig letzten Zuges nach 20.00 Uhr ist zudem der Anspruch auf
Erstattung der Kosten für jedes alternative Verkehrsmittel
einschließlich Taxi bis zu einem Betrag von 50 Euro vorgesehen.
Zugleich schreibt das neue Gesetz verbesserte Haftungsregelungen bei
Personen- und Gepäckschäden vor.



Die Deutsche Bahn arbeitet den Angaben zufolge derzeit an der
Umsetzung der Bestimmungen. Derzeit seien mehr als 90 Prozent der
Personenzüge pünktlich. Wieviele Reisende von dem Gesetz profitieren
werden oder welche Kosten auf die Bahn zukommen, konnte er nicht
beziffern. Auch zu möglichen Preiserhöhungen machte das Unternehmen
keine Angaben. Bislang habe der Konzern Verspätungen im Fernverkehr
über Kulanzregelungen entschädigt. Im Nahverkehr gab es in fünf
Bundesländern dem nun geplanten Gesetz bereits entsprechende
Pilotprojekte.

Nach Ansicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) werde Bahnfahren
zukünftig attraktiver. Gleichzeitig erneuerte der VCD die Forderung,
bereits bei einer 30-minütigen Verspätung den Fahrpreis anteilig zu
erstatten. Die rund 10 000 Anfragen an die Schlichtungsstelle
Mobilität seit 2004 zeigten zudem den Bedarf nach mehr Informationen
durch Unternehmen.

ddp.djn/jwu/rab – Von Jürgen Wutschke