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Europäisches Parlament beschäftigt sich mit Fluggastrechten

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Das Europäische Parlament hat beschlossen, die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen bei Flugverspätungen beizubehalten. Damit widersetzt sich das Parlament dem Vorschlag des Europäischen Rates, die Grenze auf vier bis sechs Stunden anzuheben und die maximale Entschädigung auf 500 Euro zu begrenzen.

Neben der Beibehaltung der bisherigen Regelung stimmten die Abgeordneten mehreren Änderungen zu: Passagiere sollen künftig sowohl ein Handgepäckstück als auch eine persönliche Tasche kostenlos mitnehmen dürfen. Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erhalten zusätzliche Rechte auf Unterstützung und Entschädigung, wenn sie durch mangelnde Flughafenhilfe Flüge verpassen. Familien mit Kindern unter 14 Jahren und Begleitpersonen von mobilitätseingeschränkten Passagieren sollen Sitzplätze kostenlos auswählen können. Außerdem sollen Fluggesellschaften vorab ausgefüllte Formulare für Entschädigungsanträge bereitstellen, um Verfahren zu vereinfachen.

Die Fluggesellschaften, vertreten durch den Verband IATA, kritisierten die geplanten Reformen als kostentreibend und wettbewerbshemmend. Nun liegt der Ball beim Europäischen Rat – sollte keine Einigung mit dem Parlament erzielt werden, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, um einen Kompromiss zu finden.
Bild: Pixabay

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