Start News EU will Flüssigkeitsverbot auf Kosten der Passagiere und der Flughafenbetreiber aufheben

EU will Flüssigkeitsverbot auf Kosten der Passagiere und der Flughafenbetreiber aufheben

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Am 19. November 2009 hat in Brüssel der EU-Regelungsausschuss der Mitgliedsstaaten einen Vorschlag der EU-Kommission zur Aufhebung des Flüssigkeitsverbots angenommen. Danach soll das Flüssigkeitsverbot in zwei Stufen fallen. Zunächst sollen Transferpassagiere aus Nicht-EU-Staaten ab dem 29. April 2011 ihre Flüssigkeiten mitnehmen dürfen. Im zweiten Schritt soll ab dem 29. April 2013 das Flüssigkeitsverbot komplett aufgehoben werden.

Der Flughafenverband ADV hat seine Bedenken.


Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel erklärt dazu: „Die gestrige Entscheidung aus Brüssel können wir nur mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Die Technologie, die zur Detektion der Flüssigkeiten erforderlich ist, existiert heute noch nicht und es ist auch fraglich, ob die Technologie im Jahr 2013 bis zur Marktreife entwickelt sein wird. Die Flughäfen werden dennoch verpflichtet eine möglicherweise unausgereifte Technik einzuführen. Die Hersteller der Scanner bekommen mit dieser Entscheidung die Möglichkeit ihre in einigen Jahren ausgereifte Technologie ein zweites Mal zu verkaufen. Den Preis werden die Passagiere über signifikant steigende Luftsicherheitsgebühren und die Flughafenbetreiber über eine ggfs. weitere Verlangsamung der Prozesse an den Kontrollstellen zahlen müssen.