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EU verschiebt Einführung von ETIAS auf 2024

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Ab 2024 müssen Menschen aus über 60 visumfreien Ländern eine Reisegenehmigung im Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungs-System (ETIAS) beantragen, bevor sie in eines der 30 europäischen Länder reisen. Ursprünglich war die ETIAS Einführung bereits für 2021 geplant.

Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Reisende beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte einreisen – normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Reisende, die keine gültige Reisegenehmigung haben, werden vom Beförderungsunternehmen (z. B. einer Fluggesellschaft, einem Bus oder einer Fähre) nicht befördert.

Wenn ein visumfreier Reisender an einer Grenze eines der 30 europäischen Länder ankommt, für die ETIAS vorgeschrieben ist, scannen die Grenzbeamten die Daten seines Reisedokuments elektronisch ein und lösen dann eine Abfrage an ETIAS aus. Verfügt der Reisende über eine gültige Reisegenehmigung, kann er die Grenze überschreiten. Betroffen sind insbesondere Reisende aus Nord-Amerika, Japan und Australien sowie den visumfreien Ländern Süd-Amerikas.

Das Antragsformular kann entweder über die offizielle ETIAS-Website oder die ETIAS-Mobilanwendung ausgefüllt werden. Die Information, ob der Antrag genehmigt wurde, erfolgt dann per E-Mail. Die Beantragung der ETIAS-Reisegenehmigung kostet sieben Euro. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist mit dem Reisepass des Reisenden verbunden und bis zu drei Jahre gültig oder bis der Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt. Wer einen neuen Reisepass erhält, muss eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Anträge (etwa 97 Prozent) innerhalb weniger Minuten automatisch genehmigt werden. Die verbleibenden drei Prozent werden manuell von der ETIAS-Zentralstelle und den nationalen Stellen geprüft.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. / Bild: Pixabay

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