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EU-Kommission ebnet den Weg für Ausnahmeregelungen für Umsteiger mit Flüssigkeiten im Handgepäck

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Die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ begrüßt die Ankündigung der
EU-Kommission, noch in diesem Herbst Lockerungen der sogenannten Flüssigkeitsverordnung zuzulassen. Damit sollen für Flugreisende, die von ausgewählten Flughäfen in Drittländern kommen und an einem EU-Flughafen umsteigen,
Ausnahmeregelungen gelten.

Strikte und von der EU anerkannte Sicherheitsstandards an Herkunftsflughäfen außerhalb der EU vorausgesetzt, könnten Umsteiger bald wieder die
in Duty-Free-Shops im Ausland oder die an Bord von Flugzeugen erworbenen
Getränke und Parfums bei den Umsteigekontrollen innerhalb der EU behalten. Flüssigkeiten im Handgepäck könnten dann wieder unbeanstandet die Transferkontrollstellen passieren, sofern sie in einem versiegelten Duty Free Beutel
mitgeführt werden.

Bislang gilt, dass flüssige und gelartige Produkte im Handgepäck nur in Behältern mit bis 100 Milliliter Fassungsvermögen in einem durchsichtigen Plastikbeutel, der maximal einen Liter fasst, mitgenommen werden dürfen.

Für umsteigende Passagiere ist es heute ein besonderes Ärgernis, wenn die im Non-EU-Ausland erworbenen teuren Parfums und Alkoholika von den
verantwortlichen Behörden bei den Kontrollen zurückgelassen werden müssen. Zudem entstehen an den Flughäfen immense Müllberge: am Flughafen Frankfurt fallen täglich rund drei Tonnen Flüssigkeiten an, am Flughafen München etwa eine Tonne täglich, vorwiegend Wasserflaschen, Softdrinks und angebrochene Kosmetika und Spraydosen, die mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden müssen.

Die nun von der EU-Kommission beschlossene Novellierung der Verordnung ist auch ein sichtbarer Erfolg der massiven Bemühungen der Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ um eine Flüssigkeitsregelung „mit Augenmaß“.

Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH, kommentiert diese Entwicklung für die Initiative Luftverkehr:

„Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist doch einem Umsteiger völlig unverständlich, dass er die vor dem Abflug im Duty Free Shop in Moskau gekaufte Flasche Wodka vor dem Weiterflug nach London bei uns abgeben muss. Wir brauchen pragmatische Lösungen, die ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten. Dabei muß berücksichtigt werden, dass an vertrauenswürdigen Herkunftsflughäfen effektive Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Das entspricht im übrigen exakt den Forderungen der Initiative, die wir bereits im Januar an die Entscheidungsträger herangetragen hatten. Wir freuen uns darüber, dass diese jetzt
umgesetzt werden.“

www.munich-airport.de