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Erschwerte Geschäftsreisen nach Indien

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Die Republik Indien hat neue Visumbestimmungen für Geschäftsreisen erlassen, die in der Praxis für Aufregung sorgen: Neuerdings muss für Geschäftsreisende, die im Rahmen ihrer Indienreise Beratungsgespräche führen oder Verträge unterzeichnen, ein „Employment“-Visum bei den Konsulaten beantragt werden. Für ein solches Visum muss ein Arbeitsvertrag eines indischen Unternehmens vorgelegt werden, was sich in der Praxis als nicht umsetzbar erweist. Die CIBT Visum Centrale sucht mit den einzelnen indischen Konsulaten derzeit nach Lösungen, wie ein Employment-Visum auch ohne Arbeitsvertrag ausgestellt werden kann.

Die CIBT Visum Centrale informiert, dass aufgrund der neuen Bestimmungen jeder geschäftliche Visumantrag von den Konsulaten zur Zeit einzeln geprüft und bewertet wird. Es ist daher mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Geschäftsreisende sollten unbedingt die ihrem Reisezweck entsprechende, korrekte Visumkategorie beantragen, da sie bei der Einreise nochmals überprüft wird und in Indien verstärkt Visa-Razzien durchgeführt werden. Geschäftsreisende, die nicht im Besitz der korrekten Visumkategorie sind, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise verweigert wird oder dass sie nach Visumkontrollen im Land ausgewiesen werden. Eine Ausweisung zum 31. Oktober 2009 droht auch allen Geschäftsreisenden, die sich derzeit in Indien aufhalten und noch mit einem Visum zu den alten Bestimmungen eingereist sind.

Die Republik Indien hatte ihre Visa-Bestimmungen für Geschäftsreisende Ende September 2009 verschärft, nachdem bei Kontrollen im Land zunehmend ausländische Arbeiter mit einem Business- oder Touristenvisum aufgegriffen worden sind. Ein Visum der Kategorie Business wird nach den neuen Bestimmungen nur noch ausgestellt, wenn die Geschäftsreise für Gespräche und Meetings, Einkauf oder Investitionsvorhaben durchgeführt wird. Für die Beantragung eines Business Visums ist darauf zu achten, dass das Entsendungsschreiben des deutschen Unternehmens und das Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners diesbezüglich exakt formuliert sind. Erschwerend kommt hinzu, dass die Konsulate, die unabhängig voneinander arbeiten, die neuen Bestimmungen unterschiedlich auslegen. Eine einheitliche Umsetzungspraxis oder verbindliche Informationen auf den offiziellen Homepages gibt es derzeit nicht.



Die neuen Visa-Bestimmungen der einzelnen indischen Konsulate können zusammen mit Hinweisen und den entsprechenden Anträgen unter www.visum-centrale.de heruntergeladen werden.