Das Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) empfiehlt Geschäftsreisenden die Nutzung des elektronischen Reiseregistrierungssystems ESTA (Electronic System for Traveller Authorization). Das Online-System ging im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (VWP-Visa Waiver Program) Anfang August inoffiziell an den Start. Rechtskräftig wird die von dem US-Heimatschutzministerium auferlegte Online-Meldepflicht erst im Januar 2009. Bis dahin ist die Registrierung für Interessierte freiwillig und zunächst kostenfrei. Hier werden unter anderem Angaben zu Person und Passdaten sowie Adresse in den USA abgefragt, gemäß den Daten im grünen Einreiseformular I-94 W, welches bis zur Wirksamkeit von ESTA dem US-Zoll- und Grenzschutzamt weiterhin vorgelegt werden muss.
„Die ESTA-Genehmigung soll die Einreise in die USA erleichtern. Deshalb ist es wichtig, dass die USA-Reisenden den Online-Antrag spätestens 72 Stunden vor Abflug selbst stellen und nicht darauf vertrauen, dass die Fluggesellschaften dies noch beim Check-In erledigen“, rät BARIG Generalsekretär Martin Gaebges. Noch besser sei es, die elektronische Genehmigung der US-Behörde einzuholen, wenn eine USA-Reise im Vorfeld geplant wird. So könne, zum Beispiel bei Nichterteilung einer Genehmigung, rechtzeitig versucht werden, einen regulären Visum-Antrag bei der US-Botschaft zu stellen.
„Seit Oktober 2005 müssen Fluggesellschaften zudem personenbezogene Daten von USA-Reisenden an die zuständigen US-Behörden weiterleiten. Die sogenannten APIS-Daten (Advance Passenger Information System), die neben Passdaten auch Wohnsitz und erste Adresse in den USA umfassen, werden auch weiterhin gefordert. Zur Beschleunigung des Eincheckvorgangs nutzen bereits erste Fluggesellschaften AQQ (APIS Quick Query). AQQ ermöglicht es Fluggesellschaften, die Passagierdaten beim Check-In interaktiv an die US-Grenzschutzbehörden zu übermitteln und daraufhin die sofortige Rückmeldung zur Einreiseerlaubnis des Passagiers in die USA zu erhalten“, so Gaebges weiter. Wenn die ESTA-Registrierung im Januar verbindlich werde, erhielten die Airlines vom Heimatschutzministerium dann automatisch über APIS die Benachrichtigung zum ESTA-Status und somit die Passagierdaten. „Die ESTA-Genehmigung entscheidet dann, ob der Reisende an Bord darf“, Gaebges abschließend.
Der ESTA-Antrag könne auch von Dritten, wie Familienmitgliedern für Eltern oder Kinder sowie von Reisebüros für Kunden ausgefüllt werden. Reisende mit einem gültigen US-Visum bräuchten keine ESTA-Genehmigung. Nachdem eine ESTA-Einreisegenehmigung vom „Department of Homeland Security“ erteilt ist, ist sie für zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes gewährt.