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Elektronisches Reisegenehmigungssystem ESTA gestartet

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Das Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) empfiehlt Geschäftsreisenden die Nutzung des elektroni­schen Reiseregistrierungssystems ESTA (Electronic System for Traveller Authorization). Das Online-System ging im Rahmen des Programms für vi­sumfreies Reisen (VWP-Visa Waiver Program) Anfang August inoffiziell an den Start. Rechtskräftig wird die von dem US-Heimatschutzministerium auf­erlegte Online-Meldepflicht erst im Januar 2009. Bis dahin ist die Registrie­rung für Interessierte freiwillig und zunächst kostenfrei. Hier werden unter an­derem Angaben zu Person und Passdaten sowie Adresse in den USA abge­fragt, gemäß den Daten im grünen Einreiseformular I-94 W, welches bis zur Wirksamkeit von ESTA dem US-Zoll- und Grenzschutzamt weiterhin vorgelegt werden muss.



„Die ESTA-Genehmigung soll die Einreise in die USA erleichtern. Deshalb ist es wichtig, dass die USA-Reisenden den Online-Antrag spätestens 72 Stun­den vor Abflug selbst stellen und nicht darauf vertrauen, dass die Fluggesell­schaften dies noch beim Check-In erledigen“, rät BARIG Generalsekretär Martin Gaebges. Noch besser sei es, die elektronische Genehmigung der US-Behörde einzuholen, wenn eine USA-Reise im Vorfeld geplant wird. So könne, zum Beispiel bei Nichterteilung einer Genehmigung, rechtzeitig ver­sucht werden, einen regulären Visum-Antrag bei der US-Botschaft zu stellen.

„Seit Oktober 2005 müssen Fluggesellschaften zudem personenbezogene Daten von USA-Reisenden an die zuständigen US-Behörden weiterleiten. Die sogenannten APIS-Daten (Advance Passenger Information System), die ne­ben Passdaten auch Wohnsitz und erste Adresse in den USA umfassen, werden auch weiterhin gefordert. Zur Beschleunigung des Eincheckvorgangs nutzen bereits erste Fluggesellschaften AQQ (APIS Quick Query). AQQ er­möglicht es Fluggesellschaften, die Passagierdaten beim Check-In interaktiv an die US-Grenzschutzbehörden zu übermitteln und daraufhin die sofortige Rückmeldung zur Einreiseerlaubnis des Passagiers in die USA zu erhalten“, so Gaebges weiter. Wenn die ESTA-Registrierung im Januar verbindlich werde, erhielten die Airlines vom Heimatschutzministerium dann automatisch über APIS die Benachrichtigung zum ESTA-Status und somit die Passagierdaten. „Die ESTA-Genehmigung entscheidet dann, ob der Reisende an Bord darf“, Gaebges abschließend.



Der ESTA-Antrag könne auch von Dritten, wie Familienmitgliedern für Eltern oder Kinder sowie von Reisebüros für Kunden ausgefüllt werden. Reisende mit einem gültigen US-Visum bräuchten keine ESTA-Genehmigung. Nach­dem eine ESTA-Einreisegenehmigung vom „Department of Homeland Secu­rity“ erteilt ist, ist sie für zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes gewährt.