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Elektrofahrzeuge werden bis 2025 gefördert

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Am 11.02.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer Mitteilung verkündet, dass der Umweltbonus (Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität) über 2020 hinaus verlängert wird. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern, gerade weil der Umstieg aufs Elektrofahrzeug ins Geld geht, schreibt der Reisekosten-Blog dazu.. Die Maßnahmen sollen die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützen.
Damit lässt sich ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen leisten.
Des Weiteren sollen die speziell von Elektrofahrzeugen ausgehenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, durch die Unterstützung des Einbaus von akustischen Warnsystem (AVAS) kompensiert werden.
Die bisherige Kaufprämie, die bis Ende Dezember 2020 verlängert worden ist, erfolgte bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel i. H. v. 600 Mio. Euro. Die Kaufprämie wurde i. H. v. 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und i. H. v. 3.000 Euro für Plug-in-Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Darunter fallen sowohl Kauf- als auch Leasingverträge.
Zuständig für die Bewilligung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In der Regel füllen die Autohändler die nötigen Formulare für die Kunden – förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine – aus.
Hinweis: Wenn Unternehmen bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten sie laut BAFA in Kürze auch Informationen darüber, ob und wie sie von den erhöhten Fördersätzen profitieren können. Anträge müssen nicht zurückgezogen werden.
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