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Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden

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Zum Inkrafttreten des neuen Fahrgastrechte- Gesetzes am 29. Juli 2009 hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) zusammen mit der Deutschen Bahn ein einheitliches Entschädigungsverfahren auf den Weg gebracht. Damit können Bahnkunden in Zukunft ihre Ansprüche nach Zugverspätungen oder -ausfällen unternehmensübergreifend geltend machen.



Das neue Fahrgastrechte-Gesetz bringt erstmals bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen für Zugverspätungen. Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn erklärt: „Die neuen Regelungen bringen unseren Kunden klare Vorteile und schaffen einheitliche Bedingungen für alle Eisenbahnunternehmen. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem TBNE können wir die neuen kundenfreundlichen Entschädigungsverfahren zeitgerecht zur Gesetzeseinführung für unsere Fahrgäste anwenden.“

Seine Ansprüche kann der Kunde künftig mit dem bundeseinheitlichen Fahrgastrechte-Formular geltend machen, das der TBNE gemeinsam mit der DB entwickelt hat und beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points erhältlich ist. Alle Bahnen in Deutschland haben die Möglichkeit, an diesem Verfahren teilzunehmen. So können Kunden unabhängig von der genutzten Bahngesellschaft Ihre Ansprüche einfach und schnell mit einem einzigen Formular geltend machen. Die teilnehmenden Eisenbahnen werden mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle das Servicecenter Fahrgastrechte beauftragen.

www.fahrgastrechte.info