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Einfädeln erst am Beginn der Fahrbahnverengung

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Immer wieder kommt es vor, dass eine zweispurige Fahrbahn – zum Beispiel wegen Bauarbeiten – auf eine Spur zusammengeführt wird. Dann müssen die Autofahrer bis zum Beginn der Verengung fahren und erst dann nach dem Reißverschluss-Prinzip einfädeln. Nur so ist der flüssige Verkehr gewährleistet. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) glauben immer noch viele, man müsse sich frühzeitig in die Nebenspur einordnen. Doch das Gegenteil ist richtig und in der StVO geregelt (§7 Abs. 4).

Verkehrswidrig verhalten sich rechthaberische Zeitgenossen, die andere nicht einfädeln lassen. Sie machen sich sogar strafbar. Ein Sprecher des KS: „Das kann ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zur Folge haben. Wer glaubt, dies sei rüpelhaftes Verhalten, irrt. Denn wenn das Reißverschluss-Prinzip richtig praktiziert wird, profitieren alle Verkehrsteilnehmer davon. Der Verkehr fließt besser, und viele Rückstaus mit der Gefahr von Auffahrunfällen lassen sich vermeiden.“

Quelle: Automobilclub Kraftfahrer-Schutz