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Duty Free-Flüssigkeiten weiterhin erlaubt

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Neue Handgepäckbestimmungen für Passagiere mit Ziel USA sind auch am Flughafen Frankfurt inzwischen gängige Praxis. Danach ist – in kleinen Mengen – das Mitnehmen von Flüssigkeiten, Gels etc. im Handgepäck wieder erlaubt.

Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

So schreiben es die neuen Handgepäckbestimmungen der amerikanischen Transportation Security Administration und des in Deutschland zuständigen Bundesinnenministeriums vor. Ab November soll die neue Regelung auch innerhalb der EU bei allen Abflügen – egal mit welchem Ziel – umgesetzt werden.

Die wiederverschließbaren transparenten Tüten können in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel gekauft werden. Es empfehlen sich Beutel mit integriertem Zip-Verschluss. Die einzelnen Behälter (Dosen, Tuben, Flakons etc.) dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind.

Der Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Gefäße, die nur bei geöffnetem Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet.

Keine Einschränkungen gibt es bei persönlich verschriebenen Medikamenten sowie bei medizinischen Flüssigkeiten oder Gels, zum Beispiel für Diabetiker, und bei Babynahrung für mitreisende Kleinkinder, sofern diese Artikel während des Fluges benötigt werden. Sie müssen dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden, der Bedarf während des Fluges ist glaubhaft zu machen.

Auch Flüssigkeiten aus den Duty Free-Shops dürfen auf USA-Flügen nach wie vor in der Kabine mitgenommen werden, sofern sie der Fluggast erst nach der zweiten Sicherheitskontrolle gekauft hat oder die Artikel ihm erst beim Einsteigevorgang bzw. an Bord ausgehändigt wurden. Reisende in die USA sollten das Verkaufspersonal in jedem Falle über ihr Flugziel informieren.