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Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

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Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 27. September 2009 teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte erfüllen und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müssen lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Anträge können bereits jetzt bei den Gemeindebehörden gestellt werden. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen erhalten im Ausland lebende Deutsche bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung.

Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.

Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009 in Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, müssen schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeindebehörde eingehen, sollte also so frühzeitig wie möglich gestellt werden.

Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:

www.bundeswahlleiter.de –> Bundestagswahl 2009, –> „Service für Deutsche im Ausland“.