Start News Bundesregierung setzt Auflagen der amerikanischen Heimatschutzbehörde um

Bundesregierung setzt Auflagen der amerikanischen Heimatschutzbehörde um

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Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums gelten auf Flügen in die USA ab sofort neue Regelungen. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können.

Passagiere in die USA dürfen ab sofort weder Flüssigkeiten noch Gels – gleich welcher Größe – im Handgepäck in die Flugzeugkabine mitführen. Dazu zählen:
. Getränke
. Shampoos
. Sonnenmilch
. Cremes
. Zahnpasta
. Haargel
. Flüssigkeiten ähnlicher Konsistenz

Weiterhin dürfen mitgeführt werden
. Babynahrung, -milch oder -säfte (wenn das Baby / Kleinkind mitreist)
. Dringend notwendige Medikamente, wenn der Name auf dem Medikament oder dem Rezept mit dem auf dem Ticket übereinstimmt

Diese Regelungen gelten ab sofort auf allen Flügen in die USA. Die genannten Gegenstände müssen schon vor Beginn der Reise im Gepäck verstaut und aufgegeben werden. Lufthansa rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.

Lufthansa