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Brüssel – EU Führerschein ohne MPU Test ist gültig

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Wer Glaubte das jüngste Urteil vom EUGH würde den Führerscheintourismus ins benachbarte EU Land beenden der irrte. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Luxemburger Urteil vom 26.Juli 2008 zum rechts missbräuchlichen Führerschein-Erwerb im Nachbarland klare Spielregeln geschaffen. Wer eine EU Fahrerlaubnis erwirbt muss sich Regel-konform Verhalten um einen Führerschein ohne ein positives MPU Gutachten in Deutschland umgeschrieben zu bekommen.

Nach aktuellen Informationen aus Brüssel und der Analyse des EUGH-Urteils zum Führerscheinerwerb vom 26.06.2008 durch Rechtsexperten und EU Verkehrsjuristen steht fest, das die Nutzung von EU Führerscheinen darf nicht untersagt werden, so diese unter Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden Landes erworben wurden. Jedoch darf die Nutzung einer Fahrerlaubnis untersagt werden so diese in der Sperrfrist oder ohne eine Wohnsitznahme erfolgte.

Das Bundesverkehrsministerium schweigt sich zu dieser Thematik bisweilen aus und war bislang nicht bereit unsere juristischen Anfragen zur Rechtsgültigkeit aufgrund der Brüssler Feststellung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse einzugehen. Die Konsequenz aus diesem Urteil: Die Führerscheinstellen in Deutschland müssen Fahrerlaubnisse aus Ungarn und anderen EU-Ländern trotz angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten akzeptieren als auch umschreiben. Erst wenn erneute Eignungszweifel bekannt werden dürfen deutsche Fahrerlaubnisbehörden die charakterliche Fahrtauglichkeit anzweifeln.

Unmissverständlich macht Brüssel klar, auch in Fahrerlaubnis-Fragen darf Deutschland nicht in die Souveränität anderer EU Ländern eingreifen. Denn die Voraussetzung zum Führern von Kraftfahrzeugen wird ausschließlich im Aussteller-Land geprüft und darf zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen werden. Ferner wird klargestellt ein in Deutschland lebender EU Bürger hat laut EU Richtlinie zum Niederlassungsrecht die freie Wahl der Wohnsitznahme mitunter in allen EU-Ländern und darf im Zuge der Harmonisierung der EU-Mitgliedsstaaten und der Niederlassungsfreiheit weder beschnitten noch eingeschränkt werden.

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Nach geltenden Recht ist ein deutscher Bürger dem deutschen Staat gegenüber nicht verpflichtet die Gründe der privaten Wohnsitznahme in mehren Ländern zu rechtfertigen auch wenn der Verdacht nahe liegt, der Nebenwohnsitz dient dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Insoweit darf Deutschland einen deutschen Bürger auch wenn dieser nachweislich in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, die Nutzung der Fahrerlaubnis nicht untersagen.

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