Start News BMF-Schreiben erschienen

BMF-Schreiben erschienen

84

Mit dem endgültigen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, das am 30.09.2013 erschienen ist, stehen nun alle Grundsätze zur Reisekostenreform 2014 fest. Darauf macht der Reisekosten-Blog.de aufmerksam. Auf 52 Seiten wird erläutert, wie die Neuregelungen zum Reisekostenrecht ab 01.01.2014 aus Sicht der Finanzverwaltung in die Praxis umzusetzen sind. Davon abweichende Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien 2013 sind nicht mehr anzuwenden.



Einige Punkte des ursprünglichen Entwurfs vom Juli 2013 sind im Schreiben korrigiert worden. Außerdem werden einige Punkte mithilfe von Beispielen deutlicher dargelegt als im Entwurf. Neben den Grundsätzen geht das Schreiben auch auf Details und Problemfälle ein.


Mit der „ersten Tätigkeitsstätte“, die die „regelmäßige Arbeitsstätte“ ersetzen wird, kommt ein zentraler Punkt der Reisekostenreform zur Sprache. Weitere Bereiche, die im BMF-Schreiben ausführlich behandelt werden, sind die Änderungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen, die Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit, die Unterkunfts- und Reisenebenkosten und die zeitliche Anwendungsregel.

Da das BMF-Schreiben nun Planungssicherheit für Sie gibt, können Sie sich spätestens jetzt ganz gezielt auf die Umstellungen und neuen Anforderungen vorbereiten und diese nun sicher für das kommende Jahr planen und strukturieren.

Die BMF-Schreiben vom 20.08.2001, BStBl. I S. 541, vom 21.12.2009, BStBl. 2010 I S. 21, vom 27.09.2011, BStBl. I S. 976, sowie vom 15.12.2011, BStBl. 2012 I S. 57 werden mit Wirkung ab 01.01.2014 aufgehoben.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist unter dem Aktenzeichen IV C 5 – S 2353/13/10004 veröffentlicht worden.

Es steht Ihnen hier zum Download bereit.

Quelle: www.reisekosten-blog.de