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Bettensteuer in Stralsund beschlossen

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Ab dem 01. September 2023 gilt für alle Beherbergungsbetriebe in Stralsund eine Übernachtungssteuer – auch Bettensteuer genannt.
Die Übernachtungssteuer beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mahlzeiten) und dient der allgemeinen Haushaltsfinanzierung der Hansestadt. Beherbergungsbetriebe im Sinne der Satzung der Stadt Stralsund sind zum Beispiel Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen. Es gibt einige Ausnahmen von der Bettensteuer in Stralsund, Geschäftsreisen gehören nicht dazu.
Grafik: Pixabay

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