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BDAE kündigt neue Seminare an

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In vielen Unternehmen wird der Ruf der Mitarbeiter nach Flexibilität von Arbeitsplatz und Arbeitsort immer lauter. Angesichts dieser – oft als selbstverständlich erachteten – Forderung stehen viele Unternehmensleitungen vor der Herausforderung, bestehende Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen. Um in diesem „War for Talents“ bestehen zu können, müssen sich Unternehmen mit den Möglichkeiten des mobilen Arbeitens auseinandersetzen – und das nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus.

Das Team der Unternehmensberatung BDAE Consult weiß um diesen Trend und berät und unterstützt seit Jahren Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern. Dabei werden immer alle relevanten Rechtsbereiche betrachten, um einen ganzheitlichen Blick zu erlangen. In regelmäßigen Seminaren bietet die Unternehmensberatung daher ihre Expertise an.

Mobiles Arbeiten und Workation: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Das Online-Seminar „Mobiles Arbeiten und Arbeiten am Arbeitsplatz: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“ der BDAE Consult findet am 28. Februar 2024 statt und bietet die Möglichkeit, sich Fachwissen zu diesem Thema anzueignen. Dabei werden neben steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen die Anwendung der 183-Tage-Regelung erläutert sowie arbeitsrechtliche Anforderungen beleuchtet. Teilnehmer erfahren, welche Anträge zwingend erforderlich sind und wie sich Unternehmen optimal auf deren Einbringung vorbereiten können.

Im Rahmen des Seminars wird gemeinsam eine Checkliste erarbeitet, die einen umfassenden und praxisnahen Überblick über maßgebliche Aspekte des mobilen Arbeitens im Ausland gibt.

Arbeiten im Ausland rechtssicher gestalten
Die Möglichkeiten, im Ausland beruflich tätig zu sein, sind vielfältig und sehr unterschiedlich – das gilt umso mehr für die damit verbundenen organisatorischen und rechtlichen Vorbereitungen.

Für Personalverantwortliche und Fachkräfte im Travel Management bietet die BDAE Consult auch in diesem Jahr wieder eine ganze Reihe von Fortbildungsseminaren mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Die meisten finden online statt, zwei Termine finden jedoch auch in Präsenz, am Hauptsitz in Hamburg statt.

Nach dem Auftaktseminar am 28. Februar finden weitere Seminare statt:
20. März: Arbeitsrechtliche Anforderungen und Meldepflichten bei Geschäftsreisen innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz
4. April: Update im deutschen Zuwanderungsrecht: Welche Neuerungen ergeben sich im Jahr 2024 durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
23. April: Grundlagenseminar: Entgeltabrechnung bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
7. Mai: Vertiefungsseminar: Entgeltabrechnung bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
15. Mai: Grundlagenseminar: Planung und Umsetzung von Mitarbeitereinsätzen im Ausland (Präsenztermin)
21. und 22. Mai: Grundlagenseminar: Planung und Umsetzung von Mitarbeitereinsätzen im Ausland (zweitägige Veranstaltung)
28. und 29. Mai: Remote Work, Recruiting und Wohnsitzverlegung ins Ausland: Rechtliche Rahmenbedingungen bei Homeoffice im Ausland (zweitägige Veranstaltung)

Mehr Informationen zu den Seminaren gibt es hier.
Quelle: BDAE / Bild: Pixabay

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