Start News Ausnahmegenehmigungen für vereinzelte Flüge von Air Berlin und Lufthansa

Ausnahmegenehmigungen für vereinzelte Flüge von Air Berlin und Lufthansa

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Die Sperrung des Luftraumes durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) wegen der Aschewolke aus Island bleibt noch bis Dienstagmorgen um 8:00 Uhr bestehen. Bis dahin findet auch am Düsseldorfer Flughafen kein regulärer Passagierflugbetrieb statt. Eine Ausnahme bilden in diesem Zeitraum lediglich vereinzelte Flüge der beiden Airlines Air Berlin und Lufthansa, die im kontrollierten Sichtflugverfahren durchgeführt werden. Die Fluggesellschaften haben hierfür Ausnahmegenehmigungen erhalten, um „gestrandete“ Passiere aus den zurückzuholen.

Informationen zu den Flügen mit Ausnahmegenehmigung gibt es auf den Homepages der Fluggesellschaften www.airberlin.com und www.lufthansa.de. Generell gilt: Alle Passagiere werden weiterhin dringend gebeten, sich vor der Anreise zum Airport bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter über den aktuellen Stand ihres Fluges zu unterrichten.