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Anträge für die Umweltprämie zum Downloaden

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Erläuterung Verfahrensablauf und Unterlagen zum Downloaden – Ab heute ist es soweit, die Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro kann beantragt werden. Hier gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst, denn die vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Erteilung erfolgt nach Reihenfolge der Antragseingänge.

Anträge für die Umweltprämie zum Downloaden:
Die Antragsteller können die Anträge ab der geplanten Entscheidung des Bundeskabinetts am 27. Januar 2009 von der Internetseite des BAFA herunterladen.



Erst ab diesen Zeitpunkt können Anträge unter Beifügung der erforderlichen Antragsunterlagen gestellt werden.

Die Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie erfolgt nach dem
27. Januar 2009 nach Reihenfolge des Auftragseingangs beim BAFA.

Dokumente zur Beifügung für die Antragsstellung:
– Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
– Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
und Teil II (Fahrzeugbrief) eines Alt- und Neufahrzeugs
– Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neuwagens
– ggf. Bescheinigung des Autoherstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

Verfahrensablauf:
Antragsberechtigter ist der Erwerber bzw. die Erwerberin des Neuwagens. Der Käufer bzw. die Käuferin kann mit der Beantragung auch einen Händler beauftragen.

Antragstellung ist ab dem 27. Januar 2009 möglich. Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks zu stellen. Das Antragsformular kann von der Internetseite des BAFA heruntergeladen oder dort schriftlich angefordert werden.

Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

Quelle: www.pkw-steuer.de