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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

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Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen?
Wer einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, kann die Privatnutzung monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstanschaffung versteuern. Alternativ können auch die auf die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden. Hierzu ist die Führung eines Fahrtenbuches erforderlich.

Erforderliche Angaben

Die Finanzverwaltung schreibt genau vor, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, damit der anhand dieser Aufzeichnungen nachgewiesene Umfang der Privatnutzung der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann.
Für dienstliche Fahrten sind mindestens folgende Angaben erforderlich:


• Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,

• Reiseziel und bei Umwegen auch Reiseroute,

• Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils die Kilometerangaben.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch ausreichend.
Der Übergang von einer beruflichen zu einer privaten Nutzung des Fahrzeugs ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstandes zu dokumentieren.
Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.

Zeitnahe Erstellung

Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt und die zu erfassenden Fahrten in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben werden. Zeitnah ist die Erfassung, wenn sie im Anschluss an die betreffenden Fahrten vorgenommen wird.

Elektronisches Fahrtenbuch


Auch elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen und nachträgliche Veränderungen an den Aufzeichnungen ausgeschlossen sind oder vom Programm dokumentiert werden.
Der Nachweis der Privatfahrten anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms (z.B. einer Microsoft Excel-Tabelle) genügt den Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht.



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