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Air Berlin klagt gegen Ryanair

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Die Subventionen für Billigflieger an deutschen
Regionalflugplätzen werden ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).
Wie die „Leipziger Volkszeitung“ (Dienstagausgabe) schreibt, klagt
die Fluggesellschaft Air Berlin in einem Musterprozess gegen
Sonderkonditionen, die der Flughafen Lübeck dem irischen Konkurrenten
Ryanair gewährt. „Wir führen das Verfahren stellvertretend für die
ganze Branche“, sagte ein Air-Berlin-Sprecher der Zeitung.

Die Klage hat nach Auffassung des Branchenverbandes BDF
richtungsweisende Bedeutung, weil sie die Subventionspraxis auf
Flugplätzen in Frage stellt und sich gezielt gegen das auf Rabatten
und Zuschüssen basierende Geschäftsmodell von Billgfliegern wie
Ryanair und Easyjet richtet. „Wir sehen dringenden Regelungsbedarf.
Deutschland muss entscheidungsfähig sein in der Frage, ob es sich um
illegale Zuschüsse handelt“, sagte die Geschäftsführerin des
Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Tanja
Wielgoß.

Die nationalen Gerichte müssen europäisches Recht zwar anwenden,
veweisen aber auf die fehlende Rechtsgrundlage im deutschen Recht.
„Wir wollen jetzt erreichen, dass Wettbewerber an deutschen Flughäfen
Auskunft über Beihilfe-Zahlungen verlangen können, und dass diese
zurückgezahlt unterlassen werden müssen“, sagte Air-Berlin-Anwältin
Gudrun Bechtloff. Jedenfalls müssten Subventionen der EU angezeigt
werden. Im Fall Lübeck sei dies nicht passiert. „Das ist zweifellos
unzulässig“, meinte die Juristin weiter.

Air Berlin vertrete die Auffassung, dass die Gerichte deutsche
Fluggesellschaften im Wettbewerb schützen müssen. Zudem habe die EU
gegen den Airport ein Beihilfe-Prüfverfahren eingeleitet. Gelassen
reagierte der Geschäftsführer des Flughafens Lübeck, Johannes
Scharnberg, auf die Air-Berlin-Klage. „Für uns kommt das nicht
überraschend“, sagte er. Scharnberg betonte, dass Lübeck mehrheitlich
einem privaten Investor gehöre und Beihilfen zulässig seien. Zugleich
äußerte er Zweifel, ob die öffentliche Hand Regionalflugplätze
fördern sollte. „Eine dauerhafte Millionen-Beihilfe ist sicher kein
Modell für den Steuerzahler“, sagte er.

ddp/arh