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AHK veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden

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Die Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer hat wichtige Informationen zum Handelsvertreterrecht im neu aktualisierten Leitfaden „Das tunesische Handelsvertrerterrecht“ zusammengefasst.

Auf 59 Seiten finden Sie einen Überblick dieses Rechtsgebiets sowie wertvolle Tipps. Inhalte der Publikation sind u.a: Handelsvertreter/Vertragshändler, Exklusivität und deren Nachteile, Form, Vertragsdauer und -kündigung, Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung, Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger von Vertriebstätigkeiten, Checkliste für die Vertragsgestaltung, Mustervertrag französisch-deutsch und Hinweise zur Geschäftskultur.

Die Republik Tunesien ist, gemessen am Wert der deutschen Exporte, unter den Ländern
des arabischen Maghreb im Jahr 2006 das wichtigste Zielland für die deutsche Außenwirtschaft
gewesen. Die Entwicklung der letzten zwölf Jahre zeigt ein ununterbrochenes
Wachstum des Außenhandelsvolumens, und es tritt nun eine neue Perspektive hinzu: Ab
dem Jahr 2010 soll der gegenseitige Austausch von Waren und Dienstleistungen mit der
Europäischen Union ohne Beschränkungen funktionieren, da die EU und Tunesien bis dahin eine Freihandelszone bilden wollen. Das Gebot der Stunde ist demnach, schon heute neue
Geschäftschancen zu erkennen und gegebenenfalls in Tunesien durch einen
Handelsvertreter dauerhafte Präsenz zu zeigen.

Dabei hilft der kompakte Leitfaden „Das tunesische Handelsvertreterrecht“, der seit
September 2007 in einer vollständig überarbeiteten und erweiterten Neuauflage vorliegt. Der
Leser findet auf 59 Seiten einen Überblick über alle für die Praxis bedeutsamen Aspekte
dieses Rechtsgebiets sowie wertvolle Tipps allgemeiner Art. Behandelt werden u.a.:

• Die Abgrenzung zwischen dem Vertragshändler und dem Handelsvertreter,
• Exklusivität und deren Nachteile,
• Vertragsdauer und -kündigung,
• Rechtswahl und Gerichtstandsvereinbarung,
• sonstige bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigende Punkte,
• Besonderheiten der tunesischen Geschäftskultur.

Abgerundet wird die Publikation im Anhang durch eine Liste nützlicher Adressen und einen
Mustervertrag für den Einsatz tunesischer Handelsvertreter in deutscher und französischer
Fassung, die zusätzlich zum Zweck der leichteren Verständlichkeit synoptisch gegenübergestellt
werden. Der Leitfaden ist somit ein praxisorientierter Ratgeber für alle deutschen
Unternehmer, die die Chancen des tunesischen Verkaufsmarktes nutzen möchten.

Der Leitfaden „Das tunesische Handelsvertreterrecht“, Stand: September 2007, umfasst 59
DIN A 4-Seiten und ist zum Preis von € 55,00 zzgl. € 5,00 Versandkostenpauschale beim
Geschäftsbereich Recht der Deutsch-Tunesischen Industrie- und Handelkammer erhältlich
(Ansprechpartner: Dr. Georg Troost, E-Mail: g.troost@ahktunis.org).