Start News Ärger für Geschäftsreisende beim Zoll

Ärger für Geschäftsreisende beim Zoll

103

Echten Ärger wegen falscher Marken können Geschäftsreisende am Flughafenzoll erleben, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen.

Das Dauerbrennerthema „Produkt- und Softwarepiraterie“ geht auch an geschäftsreisenden nicht spurlos vorüber. In vielen Ländern locken Luxusartikel und Software zu Spottpreisen. In jedem Fall droht dem Reisenden bei der Rückkehr Ärger. Denn der deutsche Zoll kann die gefälschte Markenware beschlagnahmen oder, noch schlimmer, eine Einfuhrverzollung entsprechend dem Wert des Originalproduktes erheben. Zusätzlich muss man mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Gleiches gilt für raubkopierte Software. Wer illegal vervielfältigte Programme einführt, muss ebenfalls mit einem Strafzoll rechnen, der sich nach dem Wert des Originalprogramms berechnet. Meistens folgt dann noch eine Strafanzeige wegen Produktpiraterie.

Fatal: Häufig genug erheben die dann informierten Hersteller darüber hinaus noch Schadenersatzforderungen, die leicht ein Vielfaches des Originalpreises der Software betragen können. Ein vermeintliches Schnäppchen kann so im Nachhinein zum finanziellen Fiasko werden.

Quelle: dmm.travel