Der Bundesrat hatte am 07.11.08 dem Entwurf der geänderten Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Es ergaben sich mit dem 1.1.2009 u.a. Änderungen in der Bewertung der Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an Mitarbeiter abgibt:
* Wert für das Frühstück steigt von 1,50 Euro auf 1,53 Euro
* Wert für das Mittagessen steigt von 2,67 Euro auf 2,73 Euro
* Wert für das Abendessen steigt von 2,67 Euro auf 2,73 Euro
* Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG: seit 1.1.2009 bleiben Sachzuwendungen an Dritte beitragsfrei (nicht Arbeitnehmer des Arbeitgebers oder Mitarbeiter im Konzern)!
Quelle: www.viatos.de