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ADAC: Rückbestätigung von Flügen umstritten

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Wer in den Urlaub fliegt, sollte die Bestimmungen seiner Fluggesellschaft sowie seine Rechte als Passagier kennen. Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Gepäck: Meist abhängig vom Zielland: Generell gilt: Economy-Passagiere dürfen 20 Kilogramm kostenlos einchecken, in der Business-Class 30 Kilogramm und in der First Class 40 Kilogramm. Die Zahl der Gepäckstücke ist dabei unerheblich, zusätzlich erlaubt ist ein Handgepäck. Auf bestimmten Routen, beispielsweise USA und Kanada richten sich die Regeln nach der Anzahl der Taschen. Hier sind dann nur zwei Gepäckstücke pro Person erlaubt, diese dürfen allerdings jeweils zwischen 23 Kilogramm (Economy) und 32 Kilogramm (Business und First) wiegen.

Rückbestätigung: Bei Linienflügen eher unüblich, da hier feste Flugzeiten vertraglich festgelegt sind. Urlaubs-Pauschalflüge müssen hingegen häufig bestätigt werden. Dies hat weniger den Grund, Passagiere vor bösen Überraschungen zu bewahren. Vielmehr dient diese Praxis den Veranstaltern dazu, ihre Maschinen optimal auszulasten. Juristisch ist das Thema umstritten. Der ADAC rät, sicherheitshalber trotzdem eine Rückbestätigung zu machen, wenn dies von der Airline verlangt wird.

Verspätung: Erst ab einer Verspätung von mindestens fünf Stunden muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten oder gegebenenfalls einen Gratis-Rückflug zum Abflugort anbieten. Bei geringeren Unpünktlichkeiten hat der Passagier Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke, Möglichkeiten zum Telefonieren so wie eventuell auf ein Hotel. Pauschalreisende können beim Veranstalter eine Reisepreisminderung fordern.

Überbuchung: Bekommt der Passagier keinen Platz, weil die Maschine überbucht ist, hat er — abhängig von der Flugdistanz – Anspruch auf Entschädigung. Bis zu einer Strecke von 1500 Kilometern gibt es 250 Euro, innerhalb der EU und bis zu 3500 Kilometern 400 Euro und außerhalb der EU sowie bei längeren Strecken sind es 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung kann sich verringern, wenn sich die Reise nur um wenige Stunden verzögert. Die gleichen Rechte gelten auch bei Annullierung eines Fluges. Mehr Rechte gibt es ab 16. Juli 2006 für Urlauber, die bei einem Billig-Reiseveranstalter buchen: Diese müssen ihren Kunden künftig bei der Buchung mitteilen, welche Airline den Flug durchführen wird. Weitere Informationen zum Thema Verspätung, Annullierung und Überbuchung gibt es in der ADAC-Broschüre „Ihr Recht auf Reisen“, die Mitglieder in den ADAC-Geschäftsstellen kostenlos erhalten.

Der ADAC im Internet: www.adac.de