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ADAC Auslands-Krankenversicherung zur Kostenübernahme verurteilt

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Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt.

Was war passiert
Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung. Im Frühjahr 2020 zog er sich bei einem Aufenthalt in Österreich einen Leistenbruch zu. Dies meldete er der ADAC Auslandskrankenversicherung und vereinbarte zugleich einen Operationstermin vor Ort.

Erst Kostenübernahme, dann Ablehnung durch ADAC
Einen Tag vor der geplanten Operation erklärte die ADAC Auslandskrankenversicherung auch die Kostenübernahme und teilte dies dem Krankenhaus mit.
Zu einem späteren Zeitpunkt wollte der ADAC jedoch die Kostenübernahme widerrufen, ohne dies aber ihrem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Dieser ließ sich daraufhin im guten Glauben operieren. Umso überraschter war er, als sich der ADAC im Anschluss weigerte, die Kosten zu übernehmen.

Urteil des Amtsgerichts München
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses verurteilte daraufhin die ADAC Auslandskrankenversicherung, die zuvor eine Einigung abgelehnt hatte, zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten.

Berufung des ADAC gegen erstinstanzliche Prozessniederlage
Der ADAC akzeptierte das Urteil aber nicht und ging hiergegen in Berufung. Das Landgericht München holte daraufhin ein Gutachten ein, das den Vortrag des Klägers bestätigte. Das Landgericht machte anschließend „kurzen Prozess“. Es räumte keine weitere mündlichen Verhandlung an, sondern wies die Berufung des ADAC im schriftlichen Verfahren zurück und verurteilte die ADAC Auslandskrankenversicherung zur Kostenübernahme.
Quelle: L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft / Bild: Pixabay

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