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Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen für die Dauer der Arbeitsplatzsuche

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Im Urteil vom 12. Juni 2019 hatte das Finanzgericht Münster über eine Klage zur Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen für die Dauer der neuen Arbeitsplatzsuche zu entscheiden (Az. 7 K 57/18 E), berichtet der Reisekosten-Blog. Damit klärten die Finanzrichter, ob Mietaufwendungen für die Dauer der Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden können oder nicht. Bis wann sind Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses also abzugsfähig?
Zum Urteil
Der Lebensmittelpunkt des Kläger, der einer Beschäftigung in Berlin nachging, lag in Nordrhein-Westfalen (A-Stadt). Nachdem sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2015 gekündigt hatte, behielt der Kläger seine angemietete Berliner Wohnung bei und bewarb sich in der Folgezeit auf mehrere Stellenausschreibungen im gesamten Bundesgebiet und in der Schweiz – drei davon lagen in Berlin und Umgebung. Nach Zusage einer Stelle in Hessen (C-Stadt) zum 01.01.2016 kündigte der Kläger die Mietwohnung in Berlin fristgerecht zum 29.02.2016.
In seiner Einkommensteuererklärung für 2015 machte der Kläger Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung von insgesamt 3.612,24 EUR geltend. Auf Nachfrage des Beklagten im Veranlagungsverfahren gab er an, die Wohnung in Berlin erst Ende Februar 2016 gekündigt zu haben, in der Hoffnung, dass er in Berlin eine neue Stelle erhalte. Das zuständige Finanzamt erkannte die Mietkosten für die Berliner Wohnung nur bis zum Ende der mietvertraglichen Kündigungsfrist der Wohnung bis einschließlich November 2015 an (insgesamt 2.956,06 EUR; darin enthalten waren die Mieten Januar bis November, Stadtwerke, Rundfunkgebühr, Zweitwohnungssteuer). Zur Begründung führte es aus, dass Mietkosten nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für den Mietvertrag und damit noch für drei Monate nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt werden könnten. Der Kläger begehrte daraufhin einen Werbungskostenabzug auch für die Dezembermiete in Höhe von ca. 240 EUR.
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