Start News Sitzplatz nach erfolgloser Kreditkartenzahlung nicht hinfällig

Sitzplatz nach erfolgloser Kreditkartenzahlung nicht hinfällig

99

Auch wenn die Bezahlung einer online gebuchten Reise per Kreditkarte nicht funktionierte, darf die Fluggesellschaft die reservierten Plätze nicht ohne Information des Kunden weitervergeben. So entschied kürzlich das Amtsgericht Dortmund.

Im betreffenden Fall hatte ein Kunde seine Reise nach Korfu im Internet gebucht und diese sollte per Kreditkarte bezahlt werden. Die Bezahlung funktionierte möglicherweise aber wegen einem Tippfehler nicht. Da er die Abbuchung des Betrages von seinem Konto nicht kontrollierte, bemerkte der Kunde nichts und wurde deshalb erst auf dem Flughafen von der Tatsache überrascht, dass die von ihm reservierten Plätze weitervergeben worden waren.

Daraufhin buchte er für sich und die Mitreisenden teurere Tickets bei einer anderen Fluggesellschaft und forderte den Differenzbetrag vom Vertragspartner zurück. Zu recht, wie die Richter entschieden. Denn nach der nicht erfolgten Bezahlung hätte die Airline ihren Kunden erst informieren müssen, ihm eine neue Zahlungsfrist setzen müssen und erst dann hätten sie die Plätze an andere Kunden weitergeben dürfen.

Das Gericht erklärte auch eine entsprechende Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam. Außerdem auch eine weitere Klausel, aufgrund derer die Fluggesellschaft eine nicht erfolgte Zahlung an die Schufa melden dürfe.


Amtsgericht Dortmund (Az.: 8 O 400/08)