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EU verschärft Durchsetzung der Passagierrechte

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Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2026 eine Neuregelung zur Stärkung der Passagierrechte im Luft-, Bahn-, See- und Straßenverkehr mit 652 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen. Die Verordnung soll nach formeller Zustimmung des EU-Rates ab dem 23. Oktober 2027 gelten. Sie betrifft unter anderem Erstattungen, Entschädigungsanträge, Informationspflichten und die Rechte mobilitätseingeschränkter Reisender.

Eine wesentliche Neuerung betrifft Flugtickets, die über Reisebüros oder Online-Buchungsplattformen gebucht wurden. Bei Flugannullierungen haben Passagiere Anspruch auf vollständige Erstattung einschließlich anfallender Vermittlungsgebühren. Wickelt ein Vermittler die Rückzahlung ab, muss die Airline das Geld innerhalb von sieben Tagen überweisen. Der Vermittler muss es innerhalb weiterer sieben Tage an den Kunden auszahlen. Über die geltenden Erstattungsbedingungen ist bereits beim Ticketkauf zu informieren.

Zudem führt die EU einheitliche Formulare für Erstattungs- und Entschädigungsforderungen ein. Sie sollen in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein und die Geltendmachung von Ansprüchen nach Verspätungen, Annullierungen und anderen Reisebeeinträchtigungen vereinfachen.

Nationale Aufsichtsbehörden erhalten zusätzliche Befugnisse. Sie dürfen mögliche Verstöße künftig auch ohne vorherige Passagierbeschwerde untersuchen und eigenständig Kontrollen durchführen. Damit soll die Einhaltung der Rechte wirksamer überwacht werden. Bis zum Inkrafttreten bleiben die bisherigen EU-Regelungen gültig.
Bild: Pixabay

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