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A1-Bescheinigung: Erleichterungen für kurze Geschäftsreisen geplant

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Bei kurzen Geschäftsreisen innerhalb der EU könnte der bürokratische Aufwand für Unternehmen sinken. Eine geplante Neuregelung sieht vor, dass bei beruflichen Tätigkeiten von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen die vorherige Information des zuständigen Sozialversicherungsträgers und die Beantragung einer A1-Bescheinigung entfallen können.

Die Ausnahme ist Teil einer Regelung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU. Grundsätzlich soll weiterhin vorab geklärt werden, welches nationale Sozialversicherungsrecht bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit gilt. Das schafft Rechtssicherheit und erleichtert den Behörden die Kontrolle.

Für Travel Manager könnte die geplante Änderung insbesondere bei kurzen Dienstreisen zu Meetings, Verhandlungen oder Kundenterminen den administrativen Aufwand reduzieren. Allerdings bedeutet sie keine generelle Befreiung von der A1-Pflicht. Maßgeblich sind die endgültige Rechtslage und die konkreten Voraussetzungen der Ausnahme. Bis zum Inkrafttreten sollten Unternehmen deshalb ihre bestehenden Prozesse zur A1-Bescheinigung nicht vorschnell ändern.
Quelle: Europäisches Parlament / Bild: Pixabay

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