Start News ECTAA äußert Bedenken zu neuen Fluggastrechten

ECTAA äußert Bedenken zu neuen Fluggastrechten

82

Der Verband der europäischen Reisebüros und Reiseveranstalter (ECTAA) hat Bedenken gegen die vorläufige Einigung von EU-Rat und Europaparlament zu neuen Regeln für Fluggastrechte geäußert. Zwar unterstützt der Verband einen wirksamen Verbraucherschutz, sieht jedoch insbesondere die vorgesehenen Erstattungsregelungen kritisch.

Künftig sollen Passagiere bei Flugannullierungen Anspruch auf vollständige Rückerstattung einschließlich Vermittlungsgebühren haben. Laut ECTAA wird dabei nicht berücksichtigt, dass die Leistungen unabhängiger Reisevermittler – etwa Beratung, Tarifvergleiche, komplexe Reiseplanung oder Zusatzbuchungen – unabhängig von der eigentlichen Beförderung erbracht werden. Für Geschäftskunden kommen zudem Reporting, Travel-Policy-Management und Fürsorgepflichten hinzu. Gerade bei Störungen fungieren Vermittler oft als erste Ansprechpartner.

Die Verpflichtung, auch Servicegebühren zu erstatten, obwohl Annullierungen außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, würde Vermittler zwingen, Leistungen ohne Vergütung zu erbringen. Gleichzeitig müssten sie den Rückerstattungsprozess ohne Bezahlung abwickeln und bereits vollständig erbrachte Leistungen rückvergüten.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Kleinstunternehmen greift aus Sicht von ECTAA zu kurz, da viele Vermittler mit mehr als zehn Beschäftigten weiterhin betroffen wären.

Ein Alternativvorschlag, der transparente Erstattungsregeln bei Buchung vorsieht und die Vergütung für erbrachte Leistungen sichert, wurde in der Einigung nicht berücksichtigt. ECTAA bezeichnet die Regelung daher als unfair gegenüber Vermittlern.
Quelle: Verband der europäischen Reisebüros und Reiseveranstalter / Bild: Pixabay

Anzeige: Immobilienmakler in Neuss